
Treppenhausreinigung: Wie oft und was kostet es?
Kurz gesagt
Eine gesetzliche Vorgabe, wie oft ein Treppenhaus gereinigt werden muss, gibt es nicht. In der Praxis ist bei Mehrfamilienhäusern wöchentlich üblich, bei kleineren Häusern mit wenigen Parteien alle zwei Wochen. Ausschlaggebend sind Anzahl der Parteien, Bodenbelag und Lage des Eingangs – nicht die Quadratmeterzahl. Im Winter braucht der Eingangsbereich wegen Nässe und Streugut meist einen zusätzlichen Durchgang.
Das Treppenhaus ist die Visitenkarte jedes Gebäudes. Ein gepflegtes Entrée sorgt bei Bewohnern, Gästen und Kunden sofort für einen positiven Eindruck. Doch wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden, und welche Kosten sind angemessen? In diesem Ratgeber klären wir die wichtigsten Fragen für Hausverwaltungen und Eigentümer.
Die idealen Reinigungsintervalle
Wie oft das Treppenhaus geputzt werden muss, hängt stark von der Nutzung ab. Ein Mehrfamilienhaus mit 20 Parteien im Stadtzentrum erfährt ganz andere Belastungen als ein kleines Dreifamilienhaus am Stadtrand.
- Wöchentlich: Standard für die meisten Mehrfamilienhäuser. Eine wöchentliche Feuchtreinigung der Böden sowie das Abwischen von Geländern, Fensterbrettern und Handläufen hält den Schmutzeintrag in die Wohnungen gering.
- Zweimal wöchentlich: Empfohlen für stark frequentierte Gebäude, Arztpraxen oder gewerbliche Objekte, insbesondere in den nasskalten Herbst- und Wintermonaten, wenn viel Schmutz und Streusalz hereingetragen wird.
- Vierzehntägig: Kommt meistens nur in sehr kleinen Objekten oder bei Zweifamilienhäusern zum Einsatz, in denen die Bewohner ohnehin sehr auf Sauberkeit achten.
Welche Leistungen gehören zur professionellen Treppenhausreinigung?
Eine gute Reinigungsfirma arbeitet nach einem transparenten Leistungsverzeichnis. Dazu gehören neben dem Fegen und Nasswischen der Treppen auch das Abstauben von Fußleisten, Briefkästen, Klingeltableaus und Lampen. Im Rahmen einer Intervall-Reinigung (z.B. alle drei Monate) werden zudem oft Fenster, Kellergänge und Speicherflächen gereinigt.
Was kostet die Treppenhausreinigung?
Die Kosten werden meist nach Stockwerken, Quadratmetern oder als Pauschalpreis berechnet. In München liegen die Preise pro Stockwerk für eine wöchentliche Reinigung oft zwischen 15 und 25 Euro netto je Etage, zuzüglich einer Grundgebühr je Einsatz, die Anfahrt, Rüstzeit und Material abdeckt. Die Vergabe an einen professionellen Dienstleister lohnt sich fast immer, da Streitigkeiten zwischen Mietern ("Kehrwoche") vermieden und ein konstanter Hygienestandard gesichert wird.
Häufige Fragen
- Gibt es eine gesetzliche Mindesthäufigkeit?
- Nein. Weder Mietrecht noch Wohnungseigentumsrecht schreiben ein Intervall vor. Maßgeblich ist, was im Reinigungsvertrag beziehungsweise in der Hausordnung vereinbart wurde – und dass das Haus in einem verkehrssicheren, zumutbaren Zustand bleibt.
- Wöchentlich oder alle zwei Wochen?
- Bei Häusern mit vielen Parteien, Kinderwagen und Fahrrädern im Aufgang ist wöchentlich sinnvoll. Bei ruhigen Häusern mit vier bis sechs Parteien reicht meist ein Vierzehn-Tage-Rhythmus. In größeren Anlagen lohnt es sich, die Aufgänge unterschiedlich zu takten statt alle gleich.
- Was gehört bei jedem Durchgang dazu?
- Treppenläufe, Podeste, Handläufe und der Eingangsbereich. Keller, Waschküche und Fahrradräume laufen üblicherweise in längeren Intervallen, Treppenhausfenster zwei- bis viermal jährlich. Wichtig ist, dass all das getrennt im Reinigungsplan steht und nicht unter einem Sammelbegriff verschwindet.
- Ändert sich der Bedarf im Winter?
- Ja, deutlich. Zwischen November und März kommen Nässe, Splitt und Salzreste ins Haus. Splitt wirkt auf Bodenbelägen wie Schmirgelpapier und trägt Versiegelungen ab. Ein zusätzlicher Durchgang im Eingangsbereich kostet wenige Minuten und spart am Belag über Jahre erheblich.
- Wer legt das Intervall fest?
- Bei Mietshäusern der Eigentümer beziehungsweise die Verwaltung, bei Eigentümergemeinschaften die Versammlung. Sinnvoll ist, den Turnus nach einer Begehung festzulegen und schriftlich zu fixieren – dann lässt sich später belegen, was vereinbart war.
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