Gebäudereinigung für Hausverwaltungen in München
Zuverlässiger Partner für Treppenhausreinigung und Objektpflege.
Spezialwissen
Für Ihre Branche
Als Hausverwaltung benötigen Sie einen verlässlichen Partner, der Ihnen Arbeit abnimmt und mieterseitige Beschwerden minimiert. Wir übernehmen die komplette Betreuung Ihrer Immobilien in München – von der regelmäßigen Treppenhausreinigung über den Winterdienst bis hin zum Hausmeisterservice. Dank unserer digitalen Qualitätskontrolle und der festen Ansprechpartner haben Sie jederzeit den vollen Überblick über alle Objekte.
- Alles aus einer Hand: Reinigung, Winterdienst, Gartenpflege
- Feste, deutschsprachige Objektleiter
- Digitale Dokumentation für Eigentümerversammlungen
- Transparente, umlagefähige Abrechnung
- Notfall-Erreichbarkeit für schnelle Einsätze

Das Leistungsverzeichnis als Grundlage der Vergabe
Verwaltungen holen vor der Vergabe drei Angebote ein und stellen dann fest, dass sich die Zahlen nicht nebeneinanderlegen lassen. Der Grund ist meist, dass jeder Anbieter ein anderes Leistungsverzeichnis kalkuliert hat. Ein belastbares Verzeichnis nennt je Objekt die Flächen nach Nutzungsart sowie jede Position mit ihrem Turnus, also was wöchentlich, was monatlich und was quartalsweise anfällt. Erst dann ist der Preisvergleich eine Aussage über den Anbieter und nicht über den Leistungsumfang.
Achten Sie auf die Bezugsgröße hinter dem Preis. Treppenhausreinigung kalkulieren wir je Etage und Reinigungsgang mit 15 bis 25 Euro netto, Flächen der Unterhaltsreinigung mit 0,20 bis 0,40 Euro netto je Quadratmeter und Durchgang, Fenster mit 3 bis 6 Euro. Ein reiner Monatsbetrag ohne Turnusangabe lässt sich nicht auf den einzelnen Einsatz herunterrechnen und damit auch nicht vergleichen. Nebenpositionen wie die Anfahrtspauschale von 35 Euro sind je nach Anbieter enthalten oder kommen obendrauf; Mengenstaffeln greifen ab 500 und ab 1.000 Quadratmetern.
Im Verzeichnis fehlen erfahrungsgemäß genau die Flächen, über die später diskutiert wird: Aufzugskabine, Waschküche, Trockenraum, Fahrradkeller, Kellergänge, Mülltonnenstandplatz und der Zugang zur Tiefgarage. Ebenso gehört die Grenze zwischen laufender Unterhaltsreinigung und einmaligen Leistungen hinein. Eine Grundreinigung nach Leerstand oder Sanierung rechnen wir mit 3,50 bis 7,50 Euro netto je Quadratmeter einmalig ab, nicht über den laufenden Vertrag. Wer diese Trennung schon im Verzeichnis anlegt, findet sie später in der Rechnung wieder.
Zum Verzeichnis gehört der Vertragsrahmen. In der Unterhaltsreinigung arbeiten wir standardmäßig mit zwölf Monaten Laufzeit und drei Monaten Kündigungsfrist zum Quartalsende; sechs Monate oder ein Vertrag ohne Mindestlaufzeit sind möglich, Einmalleistungen laufen auftragsbezogen. Preisanpassungen sind frühestens nach zwölf Monaten vorgesehen und werden mit Vorlauf angekündigt, sodass Sie sie im nächsten Wirtschaftsplan berücksichtigen können. Wenn Sie Hausmeisterservice und Winterdienst im selben Verzeichnis mit ausschreiben, entstehen keine Schnittstellen, an denen sich zwei Dienstleister die Zuständigkeit für den Hofeingang zuschieben.
Umlagefähigkeit und Nachweis gegenüber Eigentümern
Die Kosten der Gebäudereinigung sind in § 2 Nr. 9 BetrKV als eigene Betriebskostenart genannt, der Räum- und Streudienst fällt unter Nr. 8, die Gartenpflege unter Nr. 10 und der Hauswart unter Nr. 14. Diese Zuordnung ist mehr als Formsache: Bei der Hauswarttätigkeit sind die Anteile für Instandsetzung und Verwaltung ausdrücklich nicht umlagefähig und müssen herausgerechnet werden. Deshalb weisen wir Hausmeisterleistungen positionsweise aus, statt sie in einer Sammelposition zu bündeln.
Umlagefähig heißt nicht unbegrenzt. Der Verwalter schuldet die Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots, also ein Verhältnis von Umfang, Intervall und Preis, das zum Objekt passt. Das billigste Angebot ist dabei nicht automatisch das wirtschaftlichste: Ist der Turnus zu knapp kalkuliert, folgen Beschwerden, Nacharbeit und am Ende eine Sonderreinigung, die gerade nicht umlagefähig ist. Halten Sie die Vergabeentscheidung samt der eingeholten Vergleichsangebote in der Akte fest, denn das ist Ihr Nachweis, wenn ein Mieter die Position beanstandet.
In der Wohnungseigentümergemeinschaft kommt die Beschlusslage hinzu. Über die Vergabe eines laufenden Reinigungsvertrags entscheidet die Eigentümerversammlung, und ordnungsmäßige Verwaltung setzt bei nennenswertem Auftragsvolumen mehrere vergleichbare Angebote voraus. Jeder Eigentümer kann Einsicht in die Verwaltungsunterlagen nehmen, also auch in Vertrag, Leistungsverzeichnis und Rechnungen. Unsere Rechnungen nennen deshalb Objekt, Leistungszeitraum, Turnus und Einzelpositionen, sodass sich jeder Betrag der Jahresabrechnung ohne Rückfrage zuordnen lässt.
Nicht alles, was gereinigt wird, gehört in die Betriebskosten. Die Bauschlussreinigung nach einer Sanierung, die Reinigung nach einem Wasserschaden oder ein Einsatz nach Vandalismus sind Instandsetzung beziehungsweise Sache der Versicherung und werden gesondert beauftragt. Auch der auf leerstehende Einheiten entfallende Anteil bleibt beim Eigentümer. Solche Aufträge stellen wir grundsätzlich als eigene Rechnung, damit die laufende, umlagefähige Position unverändert und prüfbar bleibt.
Dienstleisterwechsel ohne Reinigungslücke
Der Wechsel scheitert selten am neuen Dienstleister, sondern am Altvertrag. Reinigungsverträge laufen häufig zwölf Monate und verlängern sich automatisch, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird; die Frist endet oft drei Monate vor Ablauf. Rechnen Sie vom gewünschten Starttermin rückwärts, prüfen Sie ein etwaiges Schriftformerfordernis und sichern Sie den Zugang der Kündigung nachweisbar. Sinnvoll ist, den Nachfolgevertrag vorher unterschriftsreif zu haben und den Beginn auf den Tag nach dem Vertragsende zu legen.
Der zweite Stolperstein ist die Schlüsselübergabe. Gleichen Sie die zurückgegebenen Schlüssel mit dem Schließanlagenplan ab und lassen Sie die Rückgabe quittieren, denn fehlt ein Schlüssel einer zentralen Anlage, steht schnell deren Austausch im Raum. Wir übernehmen Schlüssel gegen Protokoll mit Nummer und Stückzahl; unsere Betriebshaftpflicht schließt Schlüsselverlust und Bearbeitungsschäden ein. Codes für Haustür, Tiefgarage und Müllraum gehören in dasselbe Protokoll.
Vereinbaren Sie einen Übergabetermin vor dem ersten Einsatz und halten Sie den Ist-Zustand mit Fotos fest. Das schützt beide Seiten: Vergraute Fugen, Kalkränder aus dem harten Münchner Leitungswasser oder Streusalzspuren im Eingangsbereich entstehen über Monate und sollten nicht dem neuen Dienstleister zugerechnet werden. Liegt sichtbarer Rückstand vor, ist eine einmalige Grundreinigung zum Start der ehrlichere Weg, als sie über Wochen im laufenden Turnus mitzuschleppen.
Legen Sie den Wechsel auf einen Monats- oder Quartalsanfang und informieren Sie die Mieter mit einem Aushang, der Reinigungstag und Kontaktweg nennt. Das nimmt den meisten Rückfragen in den ersten Wochen die Grundlage. Beim Winterdienst gilt eine zusätzliche Regel: nicht mitten in der Saison wechseln. Die Räum- und Streupflichten nach der kommunalen Satzung laufen ab dem ersten Schneefall weiter, unabhängig davon, ob der Vertragsübergang organisiert ist.
Was wir für ein Angebot von Ihnen brauchen
Für ein belastbares Angebot brauchen wir zunächst eine Objektliste: Adresse, Zahl der Etagen und Wohneinheiten, Bodenbelag im Treppenhaus, den gewünschten Turnus und, falls vorhanden, das bisherige Leistungsverzeichnis oder eine Rechnung des Vorgängers. Damit lässt sich schon vorab einschätzen, welche Liegenschaften sich zu einer gemeinsamen Tour bündeln lassen. Liegt nichts davon vor, erfassen wir die Angaben bei der Begehung.
Vor Ort klären wir die Punkte, die aus Unterlagen nicht hervorgehen: Zugang zu Keller, Dachboden und Tiefgarage, ob ein Putzraum mit Wasseranschluss und Strom vorhanden ist, wo die Mülltonnen stehen und wie der Weg dorthin verläuft. Für ein Winterdienstangebot messen wir die zu räumenden Gehweg- und Zufahrtsmeter, für Glasflächen zählen wir Fenster und Türelemente. Notieren Sie außerdem, welche Beschwerden im Objekt zuletzt wiederkehrten, denn das ist meist der genaueste Hinweis auf den tatsächlichen Bedarf.
Die Begehung ist kostenlos, das Angebot geht in der Regel innerhalb eines Werktags nach dem Termin heraus. Mehrere Liegenschaften lassen sich an einem Vormittag begehen, wenn sie nicht zu weit auseinanderliegen. Unser Sitz ist der Kirchplatz 1 in Brunnthal, südlich der Stadtgrenze; der Schwerpunkt liegt im Münchner Süden und Südosten, das übrige Stadtgebiet und das Umland betreuen wir ebenfalls.
Bevor Sie entscheiden, lassen Sie sich von jedem Anbieter drei Punkte schriftlich geben: wer bei Krankheit und Urlaub einspringt, in welcher Form der Leistungsnachweis geliefert wird und wie mit berechtigten Beanstandungen umgegangen wird. Bei uns sind alle Reinigungskräfte sozialversichert festangestellt, es gibt keine Subunternehmerkette, und berechtigte Beanstandungen arbeiten wir kostenfrei nach. Ökologische Reinigungsmittel setzen wir auf Wunsch gegen Aufpreis ein. Für einen Begehungstermin erreichen Sie uns unter 0170 4617248 oder info@rb-gebaeudereinigung.de.
Häufige Fragen
Können die Kosten komplett auf die Mieter umgelegt werden?+
Ja, unsere Leistungen im Rahmen der Treppenhausreinigung, des Winterdienstes und der Objektpflege gehören nach §2 BetrKV zu den umlagefähigen Betriebskosten. Voraussetzung ist eine vertragliche Regelung im Mietvertrag und eine nachvollziehbare Abrechnung pro Wohneinheit oder Quadratmeter. Wir liefern auf Wunsch monatliche oder jährliche Leistungsnachweise im PDF-Format, die direkt in die Nebenkostenabrechnung übernommen werden können. So bleibt das Objekt für den Eigentümer kostenneutral und Beanstandungen durch Mieter lassen sich faktenbasiert klären.
Wie wird die Qualität gesichert?+
Wir arbeiten mit digitalen Checklisten, die unsere Objektleiter bei jedem Turnus abhaken und mit Foto-Dokumentation hinterlegen. Zusätzlich findet ein turnusmäßiges Vier-Augen-Audit statt, bei dem Stichproben in Treppenhäusern, Aufzügen und Außenanlagen genommen werden. Mängelmeldungen erreichen uns über eine zentrale E-Mail-Adresse oder Telefon und werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden behoben. Hausverwaltungen erhalten auf Wunsch einen monatlichen Qualitätsbericht für ihre Eigentümerversammlungen.
Übernehmen Sie auch den Winterdienst inklusive Räum- und Streupflicht?+
Ja, wir übernehmen die Durchführung von Räum- und Streudienst für Gehwege, Hauseingänge, Tiefgaragenrampen und Hofzufahrten; die Verkehrssicherungspflicht selbst verbleibt beim Eigentümer, der uns gegenüber nur noch eine Überwachungspflicht hat. Die Räumzeiten orientieren sich an der jeweiligen kommunalen Satzung der Landeshauptstadt München, in der Regel werktags von 7 bis 20 Uhr und sonntags von 8 bis 20 Uhr. Wir dokumentieren jeden Einsatz mit Zeitstempel und Wetterlage, sodass bei Streitfällen eine lückenlose Nachweiskette für die Hausverwaltung vorliegt.
Wie kurzfristig können Sie ein neues Objekt übernehmen?+
In der Regel können wir ein neues Objekt in München innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung in den Reinigungsturnus aufnehmen. Wenn ein Bestandsdienstleister kurzfristig ausfällt, organisieren wir oft auch innerhalb von 48 bis 72 Stunden eine Übergangsbetreuung. Voraussetzung ist eine Vor-Ort-Begehung, bei der wir Treppenhäuser, Außenanlagen und Müllstandorte aufmessen und ein Festpreisangebot kalkulieren. Schlüsselübergabe und Zugangsregelung werden gemeinsam mit der Hausverwaltung dokumentiert.
Was passiert bei Personalausfall durch Krankheit oder Urlaub?+
Wir arbeiten mit einem festen Springer-Pool, der ausschließlich für Vertretungen eingeplant ist. Fällt eine Stamm-Reinigungskraft aus, übernimmt eine bereits eingewiesene Vertretungskraft das Objekt – ohne Ausfall im Turnus. Die Hausverwaltung wird über die Vertretung informiert, damit auch Mieter bei Rückfragen einen Ansprechpartner haben. Im Krankheits- oder Urlaubsfall verschiebt sich also nicht der Reinigungstag, sondern lediglich die ausführende Person bleibt nicht dieselbe.
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