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Gebäudereinigung für Hausverwaltungen in München

Treppenhaus, Winterdienst und Hausmeisterservice für Miet- und WEG-Objekte – mit Leistungsverzeichnis je Objekt und Abrechnung nach § 2 BetrKV.

Spezialwissen

Für Ihre Branche

Als Hausverwaltung brauchen Sie einen Dienstleister, der Treppenhaus, Winterdienst und Hausmeisterservice zuverlässig erledigt und so abrechnet, dass jede Position in der Betriebskostenabrechnung Bestand hat. Wir betreuen Miet- und WEG-Objekte in München und im südlichen Umland. Ihr Ansprechpartner ist Inhaber Robert Buckl, der jedes Objekt vor dem Angebot selbst begeht; das Festpreis-Angebot erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

  • Treppenhaus, Winterdienst, Gartenpflege und Hausmeisterservice aus einer Hand
  • Ein fester Ansprechpartner: Inhaber Robert Buckl
  • Leistungsnachweis je Einsatz für Ihre Unterlagen und die Eigentümerversammlung
  • Rechnungen mit Objekt, Zeitraum, Turnus und Einzelpositionen
  • Erreichbar Mo–Fr 8–22 Uhr, telefonisch und per WhatsApp

Robert Buckl sieht sich Ihr Objekt vor dem Angebot persönlich an. Die Begehung ist kostenlos, das Festpreis-Angebot erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Alle Preise netto.

Treppenhaus mit Granitstufen und Holzhandlauf in einem Mehrfamilienhaus

Das Leistungsverzeichnis als Grundlage der Vergabe

Verwaltungen holen vor der Vergabe drei Angebote ein und stellen dann fest, dass sich die Zahlen nicht nebeneinanderlegen lassen. Der Grund ist meist, dass jeder Anbieter ein anderes Leistungsverzeichnis kalkuliert hat. Ein belastbares Verzeichnis nennt je Objekt die Flächen nach Nutzungsart sowie jede Position mit ihrem Turnus, also was wöchentlich, was monatlich und was quartalsweise anfällt. Erst dann ist der Preisvergleich eine Aussage über den Anbieter und nicht über den Leistungsumfang.

Achten Sie auf die Bezugsgröße hinter dem Preis. Treppenhausreinigung kalkulieren wir je Etage und Reinigungsgang mit 15 bis 25 Euro netto, Flächen der Unterhaltsreinigung mit 0,20 bis 0,40 Euro netto je Quadratmeter und Durchgang, Fenster mit 3 bis 6 Euro. Ein reiner Monatsbetrag ohne Turnusangabe lässt sich nicht auf den einzelnen Einsatz herunterrechnen und damit auch nicht vergleichen. Nebenpositionen wie die Anfahrtspauschale sind je nach Anbieter enthalten oder kommen obendrauf; Mengenstaffeln greifen ab 500 und ab 1.000 Quadratmetern.

Im Verzeichnis fehlen erfahrungsgemäß genau die Flächen, über die später diskutiert wird: Aufzugskabine, Waschküche, Trockenraum, Fahrradkeller, Kellergänge, Mülltonnenstandplatz und der Zugang zur Tiefgarage. Ebenso gehört die Grenze zwischen laufender Unterhaltsreinigung und einmaligen Leistungen hinein. Eine Grundreinigung nach Leerstand oder Sanierung rechnen wir mit 3,50 bis 7,50 Euro netto je Quadratmeter einmalig ab, nicht über den laufenden Vertrag. Wer diese Trennung schon im Verzeichnis anlegt, findet sie später in der Rechnung wieder.

Zum Verzeichnis gehört der Vertragsrahmen. In der Unterhaltsreinigung arbeiten wir standardmäßig mit zwölf Monaten Laufzeit und drei Monaten Kündigungsfrist zum Quartalsende; sechs Monate oder ein Vertrag ohne Mindestlaufzeit sind möglich, Einmalleistungen laufen auftragsbezogen. Preisanpassungen sind frühestens nach zwölf Monaten vorgesehen und werden mit Vorlauf angekündigt, sodass Sie sie im nächsten Wirtschaftsplan berücksichtigen können. Wenn Sie Hausmeisterservice und Winterdienst im selben Verzeichnis mit ausschreiben, entstehen keine Schnittstellen, an denen sich zwei Dienstleister die Zuständigkeit für den Hofeingang zuschieben.

Umlagefähigkeit und Nachweis gegenüber Eigentümern

Die Kosten der Gebäudereinigung sind in § 2 Nr. 9 BetrKV als eigene Betriebskostenart genannt, der Räum- und Streudienst fällt unter Nr. 8, die Gartenpflege unter Nr. 10 und der Hauswart unter Nr. 14. Diese Zuordnung ist mehr als Formsache: Bei der Hauswarttätigkeit sind die Anteile für Instandsetzung und Verwaltung ausdrücklich nicht umlagefähig und müssen herausgerechnet werden. Deshalb weisen wir Hausmeisterleistungen positionsweise aus, statt sie in einer Sammelposition zu bündeln.

Umlagefähig heißt nicht unbegrenzt. Der Verwalter schuldet die Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots, also ein Verhältnis von Umfang, Intervall und Preis, das zum Objekt passt. Das billigste Angebot ist dabei nicht automatisch das wirtschaftlichste: Ist der Turnus zu knapp kalkuliert, folgen Beschwerden, Nacharbeit und am Ende eine Sonderreinigung, die gerade nicht umlagefähig ist. Halten Sie die Vergabeentscheidung samt der eingeholten Vergleichsangebote in der Akte fest, denn das ist Ihr Nachweis, wenn ein Mieter die Position beanstandet.

In der Wohnungseigentümergemeinschaft kommt die Beschlusslage hinzu. Über die Vergabe eines laufenden Reinigungsvertrags entscheidet die Eigentümerversammlung, und ordnungsmäßige Verwaltung setzt bei nennenswertem Auftragsvolumen mehrere vergleichbare Angebote voraus. Jeder Eigentümer kann Einsicht in die Verwaltungsunterlagen nehmen, also auch in Vertrag, Leistungsverzeichnis und Rechnungen. Unsere Rechnungen nennen deshalb Objekt, Leistungszeitraum, Turnus und Einzelpositionen, sodass sich jeder Betrag der Jahresabrechnung ohne Rückfrage zuordnen lässt.

Nicht alles, was gereinigt wird, gehört in die Betriebskosten. Die Bauschlussreinigung nach einer Sanierung, die Reinigung nach einem Wasserschaden oder ein Einsatz nach Vandalismus sind Instandsetzung beziehungsweise Sache der Versicherung und werden gesondert beauftragt. Auch der auf leerstehende Einheiten entfallende Anteil bleibt beim Eigentümer. Solche Aufträge stellen wir grundsätzlich als eigene Rechnung, damit die laufende, umlagefähige Position unverändert und prüfbar bleibt.

Dienstleisterwechsel ohne Reinigungslücke

Der Wechsel scheitert selten am neuen Dienstleister, sondern am Altvertrag. Reinigungsverträge laufen häufig zwölf Monate und verlängern sich automatisch, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird; die Frist endet oft drei Monate vor Ablauf. Rechnen Sie vom gewünschten Starttermin rückwärts, prüfen Sie ein etwaiges Schriftformerfordernis und sichern Sie den Zugang der Kündigung nachweisbar. Sinnvoll ist, den Nachfolgevertrag vorher unterschriftsreif zu haben und den Beginn auf den Tag nach dem Vertragsende zu legen.

Der zweite Stolperstein ist die Schlüsselübergabe. Gleichen Sie die zurückgegebenen Schlüssel mit dem Schließanlagenplan ab und lassen Sie die Rückgabe quittieren, denn fehlt ein Schlüssel einer zentralen Anlage, steht schnell deren Austausch im Raum. Wir übernehmen Schlüssel gegen Protokoll mit Nummer und Stückzahl und bewahren sie ohne Objektadresse auf. Codes für Haustür, Tiefgarage und Müllraum gehören in dasselbe Protokoll.

Vereinbaren Sie einen Übergabetermin vor dem ersten Einsatz und halten Sie den Ist-Zustand mit Fotos fest. Das schützt beide Seiten: Vergraute Fugen, Kalkränder aus dem harten Münchner Leitungswasser oder Streusalzspuren im Eingangsbereich entstehen über Monate und sollten nicht dem neuen Dienstleister zugerechnet werden. Liegt sichtbarer Rückstand vor, ist eine einmalige Grundreinigung zum Start der ehrlichere Weg, als sie über Wochen im laufenden Turnus mitzuschleppen.

Legen Sie den Wechsel auf einen Monats- oder Quartalsanfang und informieren Sie die Mieter mit einem Aushang, der Reinigungstag und Kontaktweg nennt. Das nimmt den meisten Rückfragen in den ersten Wochen die Grundlage. Beim Winterdienst gilt eine zusätzliche Regel: nicht mitten in der Saison wechseln. Die Räum- und Streupflichten nach der kommunalen Satzung laufen ab dem ersten Schneefall weiter, unabhängig davon, ob der Vertragsübergang organisiert ist.

Was wir für ein Angebot von Ihnen brauchen

Für ein belastbares Angebot brauchen wir zunächst eine Objektliste: Adresse, Zahl der Etagen und Wohneinheiten, Bodenbelag im Treppenhaus, den gewünschten Turnus und, falls vorhanden, das bisherige Leistungsverzeichnis oder eine Rechnung des Vorgängers. Damit lässt sich schon vorab einschätzen, welche Liegenschaften sich zu einer gemeinsamen Tour bündeln lassen. Liegt nichts davon vor, erfassen wir die Angaben bei der Begehung.

Vor Ort klären wir die Punkte, die aus Unterlagen nicht hervorgehen: Zugang zu Keller, Dachboden und Tiefgarage, ob ein Putzraum mit Wasseranschluss und Strom vorhanden ist, wo die Mülltonnen stehen und wie der Weg dorthin verläuft. Für ein Winterdienstangebot messen wir die zu räumenden Gehweg- und Zufahrtsmeter, für Glasflächen zählen wir Fenster und Türelemente. Notieren Sie außerdem, welche Beschwerden im Objekt zuletzt wiederkehrten, denn das ist meist der genaueste Hinweis auf den tatsächlichen Bedarf.

Die Begehung ist kostenlos, das Angebot geht in der Regel innerhalb eines Werktags nach dem Termin heraus. Mehrere Liegenschaften lassen sich an einem Vormittag begehen, wenn sie nicht zu weit auseinanderliegen. Unser Sitz ist der Kirchplatz 1 in Brunnthal, südlich der Stadtgrenze; der Schwerpunkt liegt im Münchner Süden und Südosten, das übrige Stadtgebiet und das Umland betreuen wir ebenfalls.

Bevor Sie entscheiden, lassen Sie sich von jedem Anbieter drei Punkte schriftlich geben: wer bei Krankheit und Urlaub einspringt, in welcher Form der Leistungsnachweis geliefert wird und wie mit berechtigten Beanstandungen umgegangen wird. Bei uns steht der Leistungsumfang schriftlich im Angebot, den Leistungsnachweis erhalten Sie je Einsatz, und berechtigte Beanstandungen arbeiten wir kostenfrei nach; Ansprechpartner dafür ist Inhaber Robert Buckl selbst. Ökologische Reinigungsmittel setzen wir auf Wunsch gegen Aufpreis ein. Für einen Begehungstermin erreichen Sie uns unter 0170 4617248 oder info@rb-gebaeudereinigung.de.

Häufige Fragen

Können die Kosten komplett auf die Mieter umgelegt werden?+

Zum großen Teil. Treppenhausreinigung, Räum- und Streudienst, Gartenpflege und Hauswartleistungen sind in § 2 Nr. 8, 9, 10 und 14 BetrKV als Betriebskosten genannt und können umgelegt werden, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Nicht umlagefähig sind die Anteile des Hausmeisterservice für Instandsetzung und Verwaltung, einmalige Sonderreinigungen – etwa nach Sanierung oder Wasserschaden – und der auf leerstehende Einheiten entfallende Anteil. Deshalb weisen wir Hausmeisterleistungen positionsweise aus und stellen Einmalaufträge als eigene Rechnung, damit die laufende Position in der Abrechnung prüfbar bleibt.

Wie wird die Qualität gesichert?+

Jeder Einsatz wird mit Datum, Objekt und den erledigten Positionen festgehalten; den Leistungsnachweis erhalten Sie auf Wunsch monatlich für Ihre Unterlagen und die Eigentümerversammlung. Beanstandungen melden Sie telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail direkt an Robert Buckl. Berechtigte Beanstandungen arbeiten wir kostenfrei nach; melden Sie sie zeitnah, solange sich der Zustand noch nachvollziehen lässt.

Übernehmen Sie auch den Winterdienst inklusive Räum- und Streupflicht?+

Ja, wir übernehmen die Durchführung von Räum- und Streudienst für Gehwege, Hauseingänge, Tiefgaragenrampen und Hofzufahrten; die Verkehrssicherungspflicht selbst verbleibt beim Eigentümer, der uns gegenüber nur noch eine Überwachungspflicht hat. Die Räumzeiten orientieren sich an der jeweiligen kommunalen Satzung der Landeshauptstadt München, in der Regel werktags von 7 bis 20 Uhr und sonntags von 8 bis 20 Uhr. Wir dokumentieren jeden Einsatz mit Zeitstempel und Wetterlage, sodass bei Streitfällen eine lückenlose Nachweiskette für die Hausverwaltung vorliegt.

Wie kurzfristig können Sie ein neues Objekt übernehmen?+

Voraussetzung ist eine Vor-Ort-Begehung, bei der wir Treppenhäuser, Außenanlagen und Müllstandorte aufnehmen und ein Festpreisangebot kalkulieren; für Ihre Eigentümerversammlung nennen wir Ihnen nach der Begehung ein festes Startdatum. Den ersten Einsatz terminieren wir gemeinsam mit Ihnen, damit Schlüssel, Zutritt und Alarm vorher geregelt sind. Beim Wechsel vom bisherigen Dienstleister legen wir den Start auf den Tag nach dessen Vertragsende.

Was passiert bei Personalausfall durch Krankheit oder Urlaub?+

Fällt die eingeplante Reinigungskraft durch Krankheit oder Urlaub aus, übernimmt eine Vertretung, die vorher in das Objekt eingewiesen wird. Der Reinigungstag verschiebt sich dadurch nicht. Sie erfahren von der Vertretung, damit Sie Rückfragen von Mietern beantworten können.

Sprechen wir über Ihr Objekt

Kostenlose Begehung, Festpreis in der Regel 24 Stunden danach

Rufen Sie kurz durch oder schreiben Sie uns. Inhaber Robert Buckl sieht sich Ihr Objekt persönlich an — kostenlos und unverbindlich —, danach bekommen Sie ein Festpreis-Angebot ohne Kleingedrucktes.

0170 4617248

Robert Buckl, Inhaber · Mo–Fr 8–22 Uhr · Kirchplatz 1, 85649 Brunnthal

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