Reinigungsfirma für Arztpraxen in München
Strikte Einhaltung von RKI-Richtlinien und Infektionsschutz.
Spezialwissen
Für Ihre Branche
In medizinischen Einrichtungen ist Sauberkeit gleichbedeutend mit Sicherheit. Unsere speziell für die Praxisreinigung geschulten Teams in München arbeiten strikt nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes und den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI). Wir verwenden medizinisch zugelassene und VAH-gelistete Desinfektionsmittel, arbeiten mit dem 4-Farben-System zur Vermeidung von Keimverschleppung und dokumentieren unsere Leistungen lückenlos.
- Nachweisliche Arbeit nach RKI- & IfSG-Vorgaben
- VAH-gelistete, sichere Desinfektionsmittel
- Lückenlose Hygienedokumentation für das Gesundheitsamt
- Diskreter Einsatz nach Praxisschluss
- Spezialisiert auf Zahnarzt-, Facharztpraxen & MVZs

Hygieneplan: was der Dienstleister beitragen kann
Die Pflicht zum schriftlichen Hygieneplan liegt bei der Einrichtung selbst, nicht beim Reinigungsdienst. Für Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken ergibt sie sich unmittelbar aus § 23 Abs. 5 Satz 1 IfSG; für Arztpraxen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden, hat der Freistaat Bayern von der Verordnungsermächtigung in § 23 Abs. 5 Satz 2 IfSG Gebrauch gemacht, für Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen gilt § 36 Abs. 1 IfSG. In Bayern konkretisiert die Medizinhygieneverordnung diese Anforderungen zusätzlich. Ein Anbieter, der Ihnen den Hygieneplan als Teil des Angebots verspricht, verkennt diese Zuständigkeit.
Was der Reinigungsdienstleister liefert, ist die Zuarbeit zu einer bestimmten Anlage dieses Plans: dem Reinigungs- und Desinfektionsplan. Dort steht raumweise, welche Fläche in welchem Turnus mit welchem Mittel behandelt wird, in welcher Konzentration, mit welcher Einwirkzeit und durch wen. Wir stellen die Angaben zu den von uns eingesetzten Präparaten, Verfahren und Frequenzen so bereit, dass Ihr Hygienebeauftragter sie ohne Umformulierung übernehmen kann. Die Freigabe und Unterschrift bleiben bei der Praxis oder der Klinikleitung.
Fachliche Orientierung geben die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI, insbesondere die Empfehlung zu Reinigung und Desinfektion von Flächen aus dem Jahr 2022. Diese Empfehlungen sind keine Rechtsnorm, haben aber praktische Bindungswirkung: Wer sie beachtet, bei dem wird die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft vermutet. Das ist der Grund, warum sich Ausschreibungen und Begehungsprotokolle regelmäßig auf sie beziehen.
Bei der Begehung prüft das Gesundheitsamt selten die Sauberkeit im optischen Sinn. Geprüft wird, ob der Plan aktuell ist, ob er unterschrieben und den Beschäftigten bekannt ist, und vor allem, ob die gelebte Praxis mit dem Papier übereinstimmt. Der häufigste Beanstandungsgrund ist eine Abweichung, die niemand dokumentiert hat: Das Sanitärmittel wurde gewechselt, der Plan blieb stehen. Deshalb wechseln wir Präparate nur nach Rücksprache und liefern die aktualisierten Angaben vor dem ersten Einsatz des neuen Mittels.
Risikobereiche trennen, Zuständigkeiten schriftlich klären
Die Einteilung in Bereiche ohne besonderes Infektionsrisiko, mit möglichem und mit besonderem Infektionsrisiko ist die Grundlage jeder sinnvollen Kalkulation. Anmeldung, Wartezone, Flur und Verwaltung liegen im ersten Bereich, Behandlungszimmer, Labor und Sanitärräume im zweiten, Eingriffs- und OP-Räume im dritten. Aus dieser Einstufung leiten sich Frequenz, Verfahren und Materialtrennung ab, nicht aus der Quadratmeterzahl. Ein Angebot, das für alle Räume denselben Preis je Quadratmeter ansetzt, hat diese Differenzierung nicht abgebildet.
Praktisch bedeutet das eine feste Arbeitsreihenfolge von rein nach unrein und getrennte Textilien je Bereich, nicht nur je Flächenart. Wischbezüge und Tücher werden raum- oder flächenbezogen gewechselt und nicht in die Lösung zurückgeführt, sonst verteilt das Bezugssystem genau das, was es entfernen soll. Sanitärbereiche und Eingriffsräume bekommen eigene Ausrüstung, die den Raum nicht verlässt. Diese Punkte gehören in die Arbeitsanweisung des Objekts, damit sie auch bei Vertretung eingehalten werden.
Ebenso wichtig ist die Abgrenzung, wer welche Fläche überhaupt anfassen darf. Medizinprodukte, Behandlungseinheiten, Instrumententische und die gezielte Desinfektion nach Kontamination bleiben beim Praxispersonal, weil dort herstellerspezifische Vorgaben und die Aufbereitungspflichten greifen. Böden, Sanitärbereiche, Wartezone, Verwaltungsräume sowie Griff- und Kontaktflächen wie Türklinken, Lichtschalter und Handläufe übernehmen wir. Kritisch sind die Flächen dazwischen: Tastaturen, Monitore, Wickeltische, Liegenbezüge. Wir legen sie raumweise in einer Schnittstellenliste fest, sonst bleibt am Ende eine Fläche unbearbeitet, die beide Seiten beim jeweils anderen vermutet haben.
Der Einsatz nach Praxisschluss verlangt zusätzlich eine belastbare Zutrittsregelung: dokumentierte Schlüssel- oder Transponderübergabe, Alarmcode, eine Liste der Räume, die verschlossen bleiben, etwa Medikamentenschrank, Labor und Serverraum. Unsere Betriebshaftpflichtversicherung schließt Schlüsselverlust und Bearbeitungsschäden ein. Hinzu kommt die Verschwiegenheit: Nach § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB dürfen Sie sonstige mitwirkende Personen einbeziehen, soweit dies für deren Tätigkeit erforderlich ist; § 203 Abs. 4 StGB stellt es unter Strafe, wenn Sie nicht dafür Sorge tragen, dass diese Personen zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Jede in einer Praxis eingesetzte Kraft ist bei uns schriftlich verpflichtet und sozialversichert festangestellt, es arbeiten keine wechselnden Subunternehmer in Ihren Räumen.
Wischdesinfektion, Einwirkzeit und die Wahl des Mittels
Reinigung und Desinfektion sind zwei verschiedene Vorgänge, die im Alltag oft vermischt werden. Die Reinigung entfernt Schmutz und senkt damit die Keimlast ganz erheblich; die Desinfektion reduziert gezielt vermehrungsfähige Erreger auf einer bereits sauberen Fläche. Auf sichtbar verschmutztem Untergrund wirkt ein Desinfektionsmittel schlechter, teilweise gar nicht. Eine flächendeckende Routinedesinfektion aller Räume ist deshalb weder gefordert noch fachlich sinnvoll, sie erhöht nur Materialverbrauch und Belastung des Personals.
Für die prophylaktische Desinfektion im laufenden Betrieb ist die VAH-Liste die maßgebliche Referenz. Die RKI-Liste mit ihren Wirkungsbereichen A bis D kommt erst bei behördlich angeordneter Entseuchung ins Spiel, etwa nach einem gemeldeten Ausbruchsgeschehen. Entscheidend ist das deklarierte Wirkspektrum: bakterizid und levurozid genügt in vielen Bereichen, bei zu erwartenden unbehüllten Viren wie Noro- oder Adenoviren braucht es begrenzt viruzid plus beziehungsweise viruzid. Ein Präparat, das alles abdeckt und dabei materialschonend und wirtschaftlich ist, gibt es nicht.
In der Anwendung gilt Wischdesinfektion, nicht Sprühdesinfektion: Sprühen erzeugt Aerosole und benetzt Flächen unvollständig. Die Dosierung muss zur deklarierten Einwirkzeit passen, denn beides steht in einem festen Verhältnis und lässt sich nicht frei kombinieren. Vorgetränkte Tücher im Spendersystem haben eine begrenzte Standzeit und gehören mit Anbruchdatum versehen. Fachlich kann eine wischdesinfizierte Fläche nach dem vollständigen Abtrocknen wieder genutzt werden, die Einwirkzeit stammt aus der Prüfmethodik. Für die Terminplanung heißt das trotzdem: genug Abstand zum Sprechbeginn einplanen.
Materialverträglichkeit wird regelmäßig unterschätzt. Alkoholische Präparate lassen Kunstlederbezüge von Liegen und Stühlen rissig werden, aldehydhaltige Mittel fixieren Eiweißreste, und manche Sanitärreiniger greifen beschichtete Böden an. Dazu kommt eine Münchner Eigenheit: Das Trinkwasser aus dem Mangfall- und Loisachtal ist ausgesprochen kalkreich. Auf Edelstahl, Armaturen, Glastrennwänden und Spülbecken entsteht dadurch schnell ein grauer Kalkschleier, der wie mangelnde Reinigung aussieht, obwohl gewischt wurde. Wir arbeiten deshalb mit Dosierhilfen statt Augenmaß und planen entkalkende Sanitärreinigung in festem Turnus ein.
Begehung vorbereiten und Angebote vergleichbar machen
Der nächste Schritt ist ein Ortstermin in Ihren Räumen. Die Begehung ist kostenlos, dauert je nach Größe rund dreißig bis sechzig Minuten und findet auf Wunsch außerhalb der Sprechzeiten statt. Hilfreich ist, wenn ein Grundriss oder eine Flächenliste mit Quadratmetern je Raum bereitliegt, dazu die Bodenbeläge, die Zahl der Behandlungs- und Eingriffsräume und die Lage der Sanitärkerne. Wer das Objekt zeigt, sollte die Abläufe kennen, idealerweise die Praxismanagerin oder die hygienebeauftragte Person.
Für ein belastbares Angebot brauchen wir außerdem den bestehenden Reinigungs- und Desinfektionsplan oder zumindest die Angabe, welche Präparate derzeit im Haus sind, die gewünschte Frequenz je Bereich, die Sprech- und Zugangszeiten sowie die Klärung, wer Verbrauchsmaterial wie Seife, Papier und Müllbeutel stellt. Nützlich ist auch, woran es beim bisherigen Dienstleister gehakt hat, denn daraus ergibt sich meist der eigentliche Bedarf. Ökologische Reinigungsmittel sind gegen Aufpreis möglich, das sollte vorab feststehen. Das Angebot liegt in der Regel innerhalb eines Werktags nach dem Termin vor.
Zur Einordnung der Größenordnung: Praxisreinigung bewegt sich bei uns im Richtbereich von 0,35 bis 0,55 Euro netto je Quadratmeter und Reinigung, abhängig vom Anteil an Behandlungs- und Sanitärflächen, von der Frequenz und vom Bodenbelag. Hinzu kommt eine Anfahrtspauschale von 35 Euro, ab 500 und ab 1.000 Quadratmetern gibt es Mengenrabatt. Glasflächen werden mit 3 bis 6 Euro je Fenster gesondert kalkuliert. Achten Sie beim Vergleich dreier Angebote darauf, dass alle dieselbe Bezugsgröße verwenden, also Preis je Reinigung gegen Monatspauschale sauber umgerechnet ist.
Aussagekräftiger als der Quadratmeterpreis ist ohnehin das Leistungsverzeichnis: welche Fläche in welchem Turnus, mit welchem Verfahren, durch wen. Zwei Angebote mit gleichem Endpreis können sich in der Frequenz der Behandlungsräume um den Faktor zwei unterscheiden. Unser Standardvertrag für die Unterhaltsreinigung läuft zwölf Monate mit drei Monaten Kündigungsfrist zum Quartalsende; sechs Monate oder ganz ohne Mindestlaufzeit sind möglich, Einmalleistungen laufen auftragsbezogen. Preisanpassungen frühestens nach zwölf Monaten und mit Vorlauf angekündigt. Bei berechtigter Beanstandung arbeiten wir kostenfrei nach. Termin für die Begehung unter 0170 4617248 oder info@rb-gebaeudereinigung.de.
Häufige Fragen
Setzen Sie geschultes Personal ein?+
Ausschließlich. Unsere Mitarbeiter in der Praxisreinigung durchlaufen vor dem ersten Einsatz eine interne Hygieneschulung zu den Grundlagen des IfSG, dem korrekten Umgang mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln und dem 4-Farben-System. Auffrischungen finden mindestens jährlich statt. Neue Teammitglieder werden zudem mehrere Schichten von einer erfahrenen Vorarbeiterin oder vom Objektleiter eingearbeitet, bevor sie eigenständig in einer Praxis arbeiten. Auf Wunsch erhalten Sie die anonymisierten Schulungsnachweise für Ihre QM-Akte.
Was passiert bei einer Inspektion des Gesundheitsamts?+
Durch unsere lückenlosen, digitalen Reinigungsprotokolle haben Sie jederzeit alle erforderlichen Nachweise griffbereit. Das umfasst pro Reinigungstag den Zeitpunkt, die durchgeführten Maßnahmen, die eingesetzten Mittel mit Konzentration und Einwirkzeit sowie die ausführende Person. Bei Inspektionen durch das Gesundheitsamt München genügt ein Login in unsere Plattform oder ein PDF-Export, um die letzten zwölf Monate vorzulegen. Das vereinfacht Hygieneaudits erheblich und reduziert den Aufwand für Ihre Praxismanagerin.
Reinigen Sie auch außerhalb der Sprechzeiten?+
Ja, der Großteil unserer Praxisreinigungen in München findet abends nach Praxisschluss oder frühmorgens vor Sprechbeginn statt. Das hat zwei Vorteile: Erstens wird der Praxisbetrieb nicht gestört, zweitens haben Desinfektionsmittel ausreichend Einwirkzeit, ohne dass Patienten oder Personal mit feuchten Flächen in Kontakt kommen. Auf Wunsch arbeiten wir auch an Wochenenden, etwa für Grundreinigungen oder nach Praxisumbauten. Schlüsselübergabe und Alarmcodes werden in einer separaten Vereinbarung geregelt.
Welche Desinfektionsmittel verwenden Sie?+
Wir setzen ausschließlich VAH-gelistete Desinfektionsmittel ein, also Produkte, die im Verzeichnis des Verbunds für Angewandte Hygiene gelistet sind. Für Flächendesinfektion in Behandlungsräumen kommen schnellwirksame Präparate auf Aldehyd- oder Alkoholbasis zum Einsatz, im Sanitärbereich oxidative Mittel mit Wirkbreite gegen Bakterien, behüllte Viren und in Fachpraxen auch unbehüllte Viren. Die genaue Mittelliste mit Sicherheitsdatenblättern hinterlegen wir in Ihrer Praxis und passen sie nach Rücksprache mit Ihrem Hygienebeauftragten an.
Können Sie auch Spezialbereiche wie OP-Räume oder Zahnarzt-Behandlungszimmer reinigen?+
Ja, für ambulante OP-Bereiche, kieferorthopädische Behandlungseinheiten und Endoskopieräume haben wir gesonderte Reinigungsprotokolle, die wir mit Ihrem Hygieneplan abstimmen. In diesen Bereichen wird grundsätzlich mit erhöhter Frequenz, separaten Reinigungstextilien und nach festgelegten Wischrichtungen gearbeitet. Behandlungseinheiten selbst werden, soweit von der Praxis gewünscht, nur außen wischdesinfiziert – Innenflächen wie Spuckschalen und Schläuche bleiben in der Regel beim Praxispersonal, weil dort herstellerspezifische Pflegehinweise gelten.
Wird oft zusammen gesucht
Sprechen wir über Ihr Objekt
Kostenloses Angebot in 24h erhalten
Rufen Sie kurz durch oder schreiben Sie uns. Inhaber Robert Buckl sieht sich Ihr Objekt persönlich an — kostenlos und unverbindlich —, danach bekommen Sie ein Festpreis-Angebot ohne Kleingedrucktes.