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WEG Reinigung: Was Eigentümergemeinschaften wissen sollten

WEG Reinigung: Was Eigentümergemeinschaften wissen sollten

Robert Buckl
Inhaber & Geschäftsführer

WEG Reinigung: Saubere Gemeinschaftsflächen als Grundlage des Zusammenlebens

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) teilen sich die Eigentümer nicht nur das Gebäude, sondern auch die Verantwortung für Ordnung und Sauberkeit in allen Gemeinschaftsbereichen. Treppenhaus, Tiefgarage, Aufzug, Außenanlagen, Keller, Waschküche – all diese Flächen müssen regelmäßig und fachgerecht gereinigt werden. Doch wer entscheidet über Art und Umfang der Reinigung? Was kostet das in München? Und wie findet man einen zuverlässigen Dienstleister? Dieser umfassende Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die WEG Reinigung und gibt Ihnen praxisnahe Tipps für Ihre Eigentümergemeinschaft.

Welche Flächen müssen in einer WEG gereinigt werden?

Die Reinigungspflicht in einer WEG erstreckt sich auf sämtliche Gemeinschaftsflächen, die von den Eigentümern, Mietern und Besuchern gemeinsam genutzt werden. Der Umfang ist oft größer als zunächst gedacht:

  • Treppenhaus: Treppen, Podeste, Handläufe, Briefkastenanlage, Gegensprechanlage, Lichtschalter und Feuerlöscher-Nischen
  • Eingangsbereich: Haustür und Rahmen, Fußmatten, Klingeltableau, Briefkästen, Namensschilder und gegebenenfalls Windfang
  • Aufzug: Kabine, Türen, Bedienelemente, Spiegel und Boden – je nach Nutzungsintensität täglich bis wöchentlich
  • Kellerflure, Fahrradkeller und Waschküche: Böden, Türen und Lichtschalter
  • Tiefgarage: Fahrbahnen, Stellplätze, Entwässerungsrinnen und Zugangstüren
  • Mülltonnenstellplätze: Reinigung und Desinfektion, besonders im Sommer
  • Außenanlagen: Gehwege, Einfahrten, Grünflächen (Laubentsorgung), Spielplätze und Sitzgelegenheiten
  • Fenster in Gemeinschaftsbereichen: Treppenhausfenster, Kellerfenster und Glaselemente im Eingangsbereich
  • Dachterrassen und Gemeinschaftsräume: Falls vorhanden, gehören auch diese zur Reinigungspflicht

Rechtliche Grundlagen: Wer entscheidet über die WEG Reinigung?

Die Reinigung der Gemeinschaftsflächen ist eine Angelegenheit der ordnungsgemäßen Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Das bedeutet konkret:

Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung

Die Beauftragung eines Reinigungsdienstleisters wird in der Regel durch Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung entschieden. Die Hausverwaltung bereitet den Beschluss vor, holt in der Regel drei vergleichbare Angebote von lokalen Reinigungsfirmen ein und stellt sie den Eigentümern mit einer Empfehlung vor. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss – also die Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Eigentümer – reicht in den meisten Fällen aus. Die Entscheidung sollte im Protokoll der Eigentümerversammlung dokumentiert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Kostenverteilung und Umlagefähigkeit

Die Reinigungskosten werden über die jährliche Betriebskostenabrechnung auf alle Eigentümer umgelegt – in der Regel nach Miteigentumsanteilen, sofern die Gemeinschaftsordnung nichts anderes bestimmt. Ein wichtiger Aspekt: Die Reinigungskosten sind als Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf die Mieter umlagefähig, sofern eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag besteht. Die Kosten erscheinen dann in der Nebenkostenabrechnung unter dem Posten „Gebäudereinigung" oder „Hauswart".

Verkehrssicherungspflicht beachten

Die WEG hat eine gesetzliche Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet: Rutschige Böden im Treppenhaus durch nasses Laub, nicht geräumte Gehwege im Winter oder verschmutzte Treppenstufen können zu Unfällen führen – und die WEG haftet. In München gab es bereits mehrere Gerichtsurteile, bei denen Eigentümergemeinschaften zu Schadensersatz verurteilt wurden, weil die Reinigung und der Winterdienst nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Eine regelmäßige professionelle Reinigung ist daher nicht nur wünschenswert, sondern rechtlich geboten und schützt die Gemeinschaft vor Haftungsrisiken.

Eigenlösung oder professioneller Dienstleister?

Einige WEGs, besonders kleinere Gemeinschaften mit vier bis sechs Parteien, organisieren die Reinigung über einen Putzplan, bei dem die Eigentümer oder Mieter turnusmäßig selbst reinigen. In der Praxis führt dieses Modell jedoch häufig zu erheblichen Problemen:

  • Uneinheitliche Reinigungsqualität: Jeder hat andere Vorstellungen von Sauberkeit und andere Fähigkeiten. Das Ergebnis ist ein schwankendes Reinigungsniveau, das regelmäßig für Unmut sorgt.
  • Streit unter Nachbarn: Wenn jemand seine Putzwoche vergisst, schlecht reinigt oder regelmäßig tauschen will, sind Konflikte vorprogrammiert. Viele Hausverwaltungen berichten, dass die Treppenhausreinigung einer der häufigsten Streitpunkte in WEGs ist.
  • Kein professionelles Equipment: Privatpersonen verfügen nicht über professionelle Reinigungsgeräte und -mittel. Das Ergebnis ist oft eine oberflächliche Reinigung, die dem Gebäude langfristig schadet.
  • Haftungsfragen: Rutscht ein Eigentümer beim Treppenwischen aus und verletzt sich, stellt sich die Frage der Haftung und Versicherung. Professionelle Reinigungsfirmen sind hierfür versichert.
  • Ältere oder eingeschränkte Bewohner: Nicht alle Bewohner können körperlich anspruchsvolle Reinigungsarbeiten durchführen, was den Putzplan zusätzlich kompliziert.

Die Beauftragung eines professionellen Reinigungsunternehmens vermeidet all diese Konflikte und stellt eine gleichbleibend hohe Reinigungsqualität sicher. Gerade in Münchner WEGs mit vielen Parteien, hohem Anspruch und repräsentativen Gebäuden ist dies die deutlich bevorzugte und empfehlenswerte Lösung.

Was kostet die WEG Reinigung in München?

Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, die bei der Angebotserstellung berücksichtigt werden:

  • Gebäudegröße: Anzahl der Stockwerke, Treppenhäuser, Aufzüge und Zugangsbereiche
  • Reinigungsfrequenz: 1x, 2x oder 3x pro Woche – je nach Bewohneranzahl und Verschmutzungsgrad
  • Leistungsumfang: Nur Treppenhaus oder auch Tiefgarage, Fenster, Aufzug und Außenanlagen
  • Sonderleistungen: Winterdienst, saisonale Grundreinigung, Graffitientfernung oder Sonderreinigung nach Umzügen
  • Lage und Erreichbarkeit: Objekte in der Münchner Innenstadt mit Parkplatzproblemen sind tendenziell teurer als gut erreichbare Standorte am Stadtrand

Aktuelle Richtwerte für München:

  • Kleines Mehrfamilienhaus (4–8 Parteien), Treppenhaus 1x wöchentlich: ab ca. 120–200 EUR monatlich
  • Mittleres Objekt (10–20 Parteien), Treppenhaus 2x wöchentlich plus Aufzug: ab ca. 250–450 EUR monatlich
  • Große Wohnanlage mit Tiefgarage, Aufzügen und Außenanlagen: ab ca. 500–1.200 EUR monatlich
  • Premium-Wohnanlage mit täglicher Reinigung und Concierge-Bereich: ab ca. 800–2.000 EUR monatlich

Umgerechnet auf die einzelne Wohneinheit sind das oft nur 15–40 EUR pro Monat – ein überschaubarer Betrag für professionelle Sauberkeit und nachbarschaftlichen Frieden. Die meisten Bewohner empfinden diese Kosten als angemessen, wenn die Qualität stimmt.

Worauf sollten WEGs bei der Dienstleisterauswahl achten?

Die Wahl des richtigen Reinigungsunternehmens ist entscheidend für die langfristige Zufriedenheit aller Eigentümer und Mieter. Folgende Kriterien sollten Sie bei der Auswahl in München beachten und in der Eigentümerversammlung diskutieren:

  • Erfahrung mit WEGs: Der Dienstleister sollte nachweisbare Referenzen aus der Wohnungswirtschaft vorweisen können – idealerweise von vergleichbaren Objekten in München.
  • Transparentes Leistungsverzeichnis: Alle Leistungen, Frequenzen, Zusatzkosten und Ausnahmen müssen klar und verständlich definiert sein.
  • Vertretungsregelung: Was passiert bei Krankheit oder Urlaub der Reinigungskraft? Ein verlässlicher Pool an Vertretungskräften ist entscheidend.
  • Erreichbarkeit: Ein fester Ansprechpartner für die Hausverwaltung muss schnell erreichbar sein – bei Beschwerden, Sonderwünschen oder Notfällen.
  • Qualitätskontrollen: Regelmäßige angekündigte und unangekündigte Kontrollen durch einen Objektleiter sichern die Reinigungsqualität nachhaltig.
  • Versicherungsschutz: Eine ausreichende Betriebs- und Haftpflichtversicherung muss vorhanden und nachgewiesen sein.
  • Flexibilität: Sonderreinigungen nach Umzügen oder Anpassungen des Reinigungsplans sollten kurzfristig und unkompliziert möglich sein.

Der Reinigungsvertrag: Darauf sollten Sie achten

Ein guter Reinigungsvertrag für eine WEG ist die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Er sollte folgende Punkte klar regeln:

  • Genaue Beschreibung aller zu reinigenden Flächen mit Quadratmeterangaben
  • Reinigungsfrequenz und festgelegte Reinigungstage und -zeiten
  • Detailliertes Leistungsverzeichnis je Bereich (Was wird bei jeder Reinigung gemacht? Was nur monatlich oder quartalsweise?)
  • Regelung für Sonderreinigungen, Grundreinigungen und Winterdienst
  • Kündigungsfristen und Vertragslaufzeit (empfohlen: maximal 1 Jahr mit 3 Monaten Kündigungsfrist)
  • Preisanpassungsklausel (z. B. jährliche Anpassung an den Tariflohn)
  • Haftungsregelungen und Versicherungsnachweis
  • Kommunikationswege bei Beschwerden und Qualitätsmängeln

Tipp: Lassen Sie den Vertrag von der Hausverwaltung oder einem Rechtsanwalt prüfen. Achten Sie besonders darauf, dass keine automatische Verlängerung mit langer Laufzeit vereinbart wird, die einen späteren Wechsel erschwert.

Typische Probleme und bewährte Lösungen bei der WEG Reinigung

Problem: Unzufriedenheit einzelner Eigentümer

Nicht alle Eigentümer haben die gleichen Sauberkeitsansprüche. Manche achten auf jedes Staubkorn, andere sind deutlich toleranter. Wichtig ist ein klar definierter Reinigungsstandard, der im Reinigungsvertrag und idealerweise mit Fotos dokumentiert festgehalten wird. Bei Beschwerden sollte die Hausverwaltung als neutraler Vermittler fungieren und den Dienstleister mit konkreten Angaben kontaktieren, statt vage Kritik weiterzugeben.

Problem: Häufiger Dienstleisterwechsel

Ein ständiger Wechsel des Reinigungsunternehmens führt zu Unruhe, Einarbeitungszeiten und Qualitätsschwankungen. Investieren Sie lieber Zeit und Sorgfalt in die Auswahl eines geeigneten Partners und geben Sie ihm eine faire Chance, sich einzuarbeiten. Drei bis sechs Monate Einarbeitungszeit sind normal.

Problem: Verschmutzung durch einzelne Bewohner

Regelmäßige Verschmutzungen durch unachtsame Bewohner – Zigarettenkippen im Treppenhaus, nicht entfernter Hundekot, Fahrradreifenspuren auf frisch gewischten Böden – sind ein häufiges Ärgernis. Hier helfen klare Hausordnungsregeln, freundliche Hinweisschilder und bei wiederholtem Verstoß konsequente Abmahnungen durch die Hausverwaltung.

Saisonale Besonderheiten bei der WEG Reinigung in München

Die Reinigungsanforderungen in einer Münchner WEG ändern sich mit den Jahreszeiten. Ein guter Reinigungsdienstleister berücksichtigt diese saisonalen Besonderheiten automatisch:

Frühling und Sommer

Im Frühling ist eine gründliche Grundreinigung des Treppenhauses nach dem Winter empfehlenswert, um Streusalzreste und Winterschmutz zu entfernen. Fenster in den Gemeinschaftsbereichen sollten mindestens zweimal jährlich gereinigt werden – einmal im Frühling und einmal im Herbst. Im Sommer müssen Mülltonnenstellplätze häufiger gereinigt und desinfiziert werden, um Geruchsbildung und Ungezieferbefall zu verhindern. Auch die Insektenbeseitigung an Lampen im Treppenhaus und Eingangsbereich gehört zu den sommerlichen Aufgaben.

Herbst und Winter

Im Herbst steht die Laubbeseitigung im Vordergrund: Gehwege, Einfahrten und Eingangsbereiche müssen regelmäßig von Laub befreit werden, um die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Ab November beginnt in München die Winterdienstpflicht: Gehwege müssen bei Schnee und Glätte zwischen 7:00 und 20:00 Uhr geräumt und gestreut werden. Viele WEGs kombinieren Treppenhausreinigung und Winterdienst beim selben Dienstleister – das ist organisatorisch einfacher und meist auch günstiger als separate Beauftragungen. Im Winter sollte zudem die Reinigungsfrequenz im Eingangsbereich erhöht werden, da durch Schnee und Matsch deutlich mehr Schmutz ins Gebäude getragen wird.

Winterdienst als Teil der WEG Reinigung

In München sind Grundstückseigentümer – und damit auch Wohnungseigentümergemeinschaften – gesetzlich verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Grundstück bei Schnee und Glätte zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht gilt werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8:00 bis 20:00 Uhr. Bei Versäumnissen haftet die WEG für Unfälle und Personenschäden.

Viele Reinigungsunternehmen in München bieten den Winterdienst als Ergänzung zur regulären Treppenhausreinigung an. Das hat den Vorteil, dass nur ein Dienstleister koordiniert werden muss und bei Schneefall automatisch geräumt wird, ohne dass die Hausverwaltung jeden Einsatz einzeln beauftragen muss. Die Kosten für den Winterdienst werden – genau wie die Reinigungskosten – als Betriebskosten auf die Eigentümer und Mieter umgelegt.

Professionelle WEG Reinigung in München beauftragen

Eine saubere, gepflegte Wohnanlage steigert den Wohnwert nachweislich, vermeidet Streit unter Nachbarn und schützt die Gemeinschaft vor Haftungsrisiken. Als erfahrener Reinigungsdienstleister in München betreuen wir zahlreiche Wohnungseigentümergemeinschaften zuverlässig und professionell – von der kleinen Wohnanlage mit vier Parteien bis zum großen Komplex mit über 100 Einheiten. Von der Treppenhausreinigung über die Tiefgaragenreinigung bis zum Winterdienst bieten wir alles aus einer Hand. Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an oder nutzen Sie unseren Preisrechner, um die Kosten für Ihre WEG schnell und einfach zu kalkulieren.

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