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Diskrete Büroreinigung für Kanzleien & Agenturen in München

Diskrete Büroreinigung mit festem Stammpersonal und gepflegter Repräsentanz.

Spezialwissen

Für Ihre Branche

Der erste Eindruck entscheidet. Wenn Mandanten oder Key-Clients Ihre Kanzlei oder Agentur betreten, zählt jedes Detail. Wir sorgen für ein gepflegtes, repräsentatives Erscheinungsbild Ihrer Räumlichkeiten in München. Unsere Reinigungskräfte sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet und arbeiten mit großer Sorgfalt, um sensible Unterlagen an Schreibtischen niemals zu berühren oder zu verlegen.

  • Diskretion mit vertraglicher Verschwiegenheitspflicht (NDA auf Wunsch)
  • Festes Stammpersonal statt wechselnder Subunternehmer
  • Hochwertige, geruchsneutrale Reinigungsmittel
  • Pflege empfindlicher Design-Möbel und Oberflächen
  • Flexibler Einsatz in Randzeiten oder Wochenenden
Zwei Reinigungskräfte der RB Gebäudereinigung bei der Arbeit in einem Münchner Großraumbüro – Diskrete Büroreinigung für Kanzleien & Agenturen in München

Verschwiegenheit, Aktenschutz und der rechtliche Rahmen

Wer eine Kanzlei reinigen lässt, gibt einen Teil der eigenen Berufspflicht nach außen. Die Verschwiegenheitspflicht aus § 43a Abs. 2 BRAO endet nicht an der Bürotür, und § 43e BRAO regelt, unter welchen Voraussetzungen Dienstleister hinzugezogen werden dürfen: Zugang zu fremden Geheimnissen nur soweit erforderlich, Verpflichtung der eingesetzten Personen in Textform, Belehrung über die Folgen eines Verstoßes. Nach § 203 StGB sind mitwirkende Personen bei einem Verstoß selbst strafbar. Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bestehen inhaltlich vergleichbare Vorgaben.

In der Praxis ist das mehr als eine Unterschrift in den Vertragsunterlagen. Die Verpflichtung wird namentlich und vor dem ersten Einsatz unterzeichnet, nicht pauschal für einen anonymen Personalpool. Wir führen eine Liste der Personen, die in Ihren Räumen eingesetzt sind, und legen sie Ihnen auf Anfrage vor. Für Kanzleien mit Datenschutz- oder Berufsrechtsaudit ist genau diese Nachweiskette der Punkt, an dem sich Anbieter unterscheiden.

Ob zusätzlich ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO nötig ist, wird unterschiedlich beurteilt. Überwiegend gilt Unterhaltsreinigung nicht als Auftragsverarbeitung, weil die Verarbeitung personenbezogener Daten weder Gegenstand noch Zweck des Auftrags ist, sondern allenfalls ein Nebeneffekt des Zutritts. Entscheidend sind dann Ihre eigenen organisatorischen Maßnahmen: verschlossene Schränke, gesperrte Bildschirme, abgeschlossener Serverraum. Verlangt Ihr Datenschutzbeauftragter dennoch eine schriftliche Vereinbarung, unterzeichnen wir die von Ihnen vorgelegte Fassung.

Beim Papier selbst geht es weniger um Neugier als um Logistik. Aktenstapel auf dem Boden, Rollcontainer vor Verhandlungsterminen und Umzugskartons neben dem Schreibtisch blockieren Flächen, die dann nicht gereinigt werden können. Sinnvoll ist eine Absprache, welche Ablagen dauerhaft ausgenommen bleiben und in welchem Turnus Schrankoberkanten und Aktenschrankdächer entstaubt werden, auf Wunsch im Beisein eines Mitarbeitenden. Ebenso gehört geregelt, dass Datenschutztonnen und Aktenvernichter in Ihrer Hand bleiben und nicht von der Reinigung geleert werden.

Gleichbleibendes Personal statt wechselnder Kolonnen

Jeder Personalwechsel im Objekt kostet Sie Zeit, nicht den Dienstleister. Eine neue Kraft muss verpflichtet, eingewiesen und in die Zutrittsregelung aufgenommen werden und weiß nicht, dass der Besprechungsraum im dritten Stock freitags nicht betreten wird. Objektkenntnis ist der eigentliche Qualitätsfaktor: Wer ein Büro seit Monaten betreut, sieht Abweichungen sofort und arbeitet in derselben Zeit gründlicher. Wechselt die Besetzung alle paar Wochen, sinkt das Ergebnis, obwohl der vereinbarte Leistungsumfang unverändert bleibt.

Im Angebotsvergleich lohnt deshalb ein Blick in die Vertragsbedingungen statt nur auf den Preis. Prüfen Sie, ob Nachunternehmer zugelassen sind, wer bei Urlaub und Krankheit vertritt und ob diese Vertretung ebenfalls namentlich verpflichtet wird. Fragen Sie außerdem, wer bei einer Beanstandung Ihr Ansprechpartner ist. Anbieter mit mehrstufigen Subunternehmerketten können das oft nicht verbindlich beantworten, weil sie das Personal nicht selbst disponieren.

Bei uns sind alle Reinigungskräfte sozialversichert festangestellt, Subunternehmer-Ketten gibt es nicht. Der Betrieb ist inhabergeführt, Ansprechpartner ist Robert Buckl selbst. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt auch Schlüsselverlust und Bearbeitungsschäden ab, also Schäden an genau den Gegenständen, an denen gearbeitet wird; die Mitarbeitenden sind über die Berufsgenossenschaft BAU unfallversichert. In einer Kanzlei, in der ein verlorener Generalschlüssel den Austausch der Schließanlage nach sich zieht, wiegt dieser Punkt schwerer als wenige Cent Preisunterschied je Quadratmeter.

Ein zu günstiges Angebot erkennt man über die Zeit, nicht über den Preis. Rechnen Sie die angebotene Summe in Arbeitsstunden um: Teilen Sie den Monatspreis durch die Zahl der Durchgänge und das Ergebnis durch einen marktüblichen Stundensatz von rund 27 bis 38 Euro netto — für gemischte Büroflächen sollte dabei etwa eine gute Stunde je 100 Quadratmeter herauskommen. Wer deutlich darunter kalkuliert, plant zu wenig Zeit ein oder unterschreitet den allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk. Beides fällt in den ersten Wochen nicht auf und danach umso deutlicher.

Zeitfenster und Frequenzen nach Flächen staffeln

Ob im laufenden Betrieb oder nach Feierabend gereinigt wird, entscheidet über Kosten und Aufwand zugleich. Reinigung nach Geschäftsschluss braucht eine Zutrittslösung, eine Regelung für die Alarmanlage und Vertrauen in die Schlüsselverwaltung, dafür wird ungestört und zügiger gearbeitet. Zu beachten ist, dass der Rahmentarifvertrag im Gebäudereiniger-Handwerk für Arbeit ab 22 Uhr einen Nachtzuschlag vorsieht und die Nachtzeit nach dem Arbeitszeitgesetz von 23 bis 6 Uhr läuft; ein Beginn gegen 18 Uhr ist deshalb meist günstiger als ein Start um 22 Uhr.

Tagreinigung bei Anwesenheit hat in Agenturen und kleineren Kanzleien handfeste Vorteile: keine Schlüsselübergabe, keine Alarmthematik, kurze Wege bei Rückfragen. Der Preis dafür ist Sichtbarkeit. In offenen Bürolandschaften stören Staubsauger und Bodenpflege spürbar, weshalb sich laute Arbeiten in ein festes Fenster legen lassen, etwa die frühe Mittagszeit, während sonst nur Sanitär, Küche und Empfang bedient werden. Diese Aufteilung gehört ins Leistungsverzeichnis, nicht nur ins Gespräch.

Der zweite Hebel ist die Staffelung nach Fläche. Empfang, Besprechungsräume, Sanitär und Küche vertragen keine Abstriche und werden üblicherweise arbeitstäglich bedient, Einzelbüros und Flure kommen oft mit zwei bis drei Durchgängen pro Woche aus, Archiv und Technikräume reichen im Monatsturnus. Bei 600 Quadratmetern und einem Richtwert von 0,25 bis 0,45 Euro netto je Quadratmeter und Reinigung kostet ein Durchgang rund 150 bis 270 Euro; der Unterschied zwischen fünf und drei Durchgängen wöchentlich summiert sich über das Jahr auf einen fünfstelligen Betrag.

Repräsentative Flächen leben von Details, die im Wochenplan untergehen. Glastrennwände und Türgriffbereiche zeigen Fingerabdrücke innerhalb von Stunden, und das vergleichsweise kalkhaltige Münchner Trinkwasser hinterlässt beim Abtrocknen sichtbare Ränder, wenn ohne passende Technik gearbeitet wird. Innenliegende Glasflächen führt man deshalb in kurzem Turnus mit, während die Fensterreinigung separat kalkuliert wird, üblicherweise je Element und bei uns mit 3,00 bis 6,00 Euro netto.

Begehung vorbereiten und Angebote vergleichbar machen

Ein belastbares Angebot entsteht nicht am Telefon, sondern in den Räumen. Die Vor-Ort-Begehung ist kostenlos; dabei nehmen wir Flächen nach Nutzungsart, Bodenbeläge, Sanitäranzahl, Glasflächen, Zugangsweg und Ihr Zeitfenster auf. Das Angebot erhalten Sie in der Regel innerhalb eines Werktags nach dem Termin. Legen Sie die Begehung außerhalb Ihrer Kernzeiten, damit auch Besprechungs- und Mandantenräume zugänglich sind.

Vorbereiten müssen Sie wenig, aber einige Angaben beschleunigen alles: Quadratmeter getrennt nach Büro, Verkehrsfläche und Sanitär, ein Grundriss oder Mietplan, die Zahl der Arbeitsplätze und das gewünschte Zeitfenster. Hilfreich sind außerdem eine Liste dauerhaft ausgenommener Flächen und Hinweise auf empfindliche Beläge. Wenn Sie bereits einen Dienstleister haben, bringen Sie dessen Leistungsverzeichnis und die letzten Beanstandungen mit. Daran erkennt man am schnellsten, ob die Frequenz falsch gesetzt war oder die Ausführung nicht gestimmt hat.

Damit Angebote vergleichbar werden, sollten alle Anbieter dasselbe Leistungsverzeichnis kalkulieren. Achten Sie darauf, ob der Preis je Quadratmeter und Reinigung oder als Monatspauschale ausgewiesen ist, wie viele Durchgänge enthalten sind, ob Verbrauchsmaterial wie Seife und Papier eingerechnet ist und wie Zusatzleistungen abgerechnet werden. Bei uns kommt eine Anfahrtspauschale von 35 Euro hinzu, Öko-Reinigungsmittel sind auf Wunsch mit Aufpreis möglich, und ab 500 sowie ab 1.000 Quadratmetern kommen Mengenrabatte in Betracht.

Zuletzt der Vertragsrahmen, der oft von einer anderen Person geprüft wird als der Preis. Standard sind zwölf Monate Laufzeit mit drei Monaten Kündigungsfrist zum Quartalsende; sechs Monate oder ganz ohne Mindestlaufzeit sind ebenso möglich, Einmalleistungen laufen auftragsbezogen. Eine Preisanpassung ist frühestens nach zwölf Monaten vorgesehen und wird mit Vorlauf angekündigt. Bei berechtigter Beanstandung arbeiten wir kostenfrei nach. Für einen Termin genügt eine Nachricht an info@rb-gebaeudereinigung.de oder ein Anruf unter 0170 4617248.

Häufige Fragen

Sind meine Akten sicher?+

Ja. Es gilt die Clear-Desk-Policy: Schreibtische werden gereinigt, aber Akten oder Papiere werden niemals bewegt, gelesen oder abgedeckt. Alle Mitarbeiter sind vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet und unterzeichnen auf Wunsch ein zusätzliches NDA mit Ihrer Kanzlei. Schreibtischflächen, auf denen Unterlagen liegen, werden in diesem Fall lediglich um die Akten herum gereinigt. Aktenschränke, Kanzlei-Server und verschlossene Räume werden ausschließlich von dafür autorisierten Personen geöffnet, niemals von der Reinigungskraft.

Reinigen Sie auch Designböden schonend?+

Selbstverständlich. Wir stimmen die Reinigungschemie exakt auf Ihre edlen Materialien ab – etwa pH-neutrale Mittel für geöltes Echtholzparkett, säurefreie Reiniger für Naturstein wie Marmor oder Travertin und mikrofaserschonende Wischtechnik für Designböden aus Vinyl oder Linoleum. Bei der ersten Begehung dokumentieren wir Bodenarten und Pflegehinweise des Herstellers und legen einen entsprechenden Reinigungsplan an. So vermeiden wir mattierte Stellen, Schlieren oder Versiegelungsschäden, die bei hochwertigen Böden teure Aufarbeitungen verursachen würden.

Wie diskret sind Ihre Mitarbeiter im laufenden Betrieb?+

Unsere Stammkräfte für Kanzleien und Agenturen werden gezielt für diskreten Einsatz in repräsentativen Umgebungen ausgewählt und tragen einheitliche, dezente Arbeitskleidung. In der Regel reinigen wir abends nach Geschäftsschluss oder frühmorgens vor Eintreffen der Mitarbeiter, sodass Mandanten- oder Pitch-Termine nicht gestört werden. Ist dennoch eine Reinigung im Tagbetrieb erforderlich, werden Mandantenräume und Konferenzzimmer ausgeklammert oder nur in Pausenfenstern bedient. Kommunikation in Ihren Räumen erfolgt ausschließlich gedämpft.

Können Sie auch Spätreinigungen am Wochenende übernehmen?+

Ja, gerade bei Kanzleien mit Mandantenterminen bis in den Abend ist der Reinigungsstart oft erst gegen 21 oder 22 Uhr sinnvoll. Wir bieten reguläre Spätschichten bis Mitternacht und auf Wunsch auch Wochenend-Einsätze für Sonderreinigungen, etwa nach internen Events oder Renovierungen. Die Schlüsselübergabe erfolgt entweder über ein verschlossenes Schlüsseldepot oder einen elektronischen Zugangscode, dessen Nutzung wir protokollieren. Versicherungstechnisch sind Spät- und Wochenendarbeiten genauso abgedeckt wie unsere Standardzeiten.

Wie gehen Sie mit hochwertigen Empfangsbereichen und Kunst um?+

Empfangsbereiche, Kunstwerke und repräsentative Möbel werden in der Erstbegehung gesondert dokumentiert und mit Pflegehinweisen versehen. Skulpturen, gerahmte Bilder und Dekoobjekte werden in der Regel nur trocken abgestaubt, niemals nass gewischt – außer der Eigentümer gibt explizit ein Reinigungsmittel frei. Hochwertige Polsterstühle aus Leder oder Stoff werden mit textilschonenden Methoden behandelt, in der Regel bürstend, nicht nass shamponiert. So bleibt Ihr Empfang Visitenkarte der Kanzlei, ohne dass Pflegeschäden an wertvollen Stücken entstehen.

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