Winterdienst in München
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Winterdienst in München – das leisten wir für Sie
Der Winterdienst in München sichert Gehwege, Zufahrten und Stellplätze gegen Schnee und Eisglätte. Laut Münchner Straßenreinigungsverordnung haften Eigentümer für Unfälle – ein Risiko, das Sie an uns abgeben können. Unsere Teams stehen ab dem 1. November in Bereitschaft und befreien Ihre Flächen bei Bedarf bereits ab 6:00 Uhr morgens. Wir dokumentieren jeden Einsatz für die Haftungssicherheit.
Warum RB-Gebäudereinigung wählen?
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ab wann muss in München gestreut werden?
Wer haftet bei Glatteis-Unfällen?
Ab wann sind Sie einsatzbereit?
Übernehmen Sie die Verkehrssicherungspflicht?
Streusalz oder Alternativen?
Räumen Sie auch Tiefgarageneinfahrten?
Was bei Dauerfrost?
Auch Sommerdienst möglich?
Wird oft zusammen gesucht
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Robert Buckl, Inhaber · Kirchplatz 1, 85649 Brunnthal