Leistungsverzeichnis und Umlage: was die Verwaltung schwarz auf weiß braucht
Ein Leistungsverzeichnis beschreibt, was in welchem Abstand gemacht wird – nicht als Quadratmeterzahl, sondern als Tätigkeiten: Stufen und Podeste feucht wischen, Handläufe abwischen, Briefkastenanlage abstauben, Kellergang kehren. Daneben steht der Preis je Position. Für eine Eigentümergemeinschaft wird damit nachvollziehbar, welcher Betrag auf der Rechnung wofür steht.
Bei der Umlage hilft diese Gliederung ebenfalls. Gebäudereinigung ist in aller Regel als Betriebskosten umlagefähig; im Einzelfall entscheiden Mietvertrag und Verwaltung. Sind die Positionen getrennt ausgewiesen, lässt sich leichter prüfen, was in die Abrechnung der vermieteten Einheiten gehört und was nicht.
