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Was kostet Winterdienst in München?

Robert Buckl
Inhaber & Geschäftsführer

Kurz gesagt

Winterdienst wird in München üblicherweise zweiteilig abgerechnet: eine Bereitschaftspauschale für die Saison von November bis März und ein Preis je tatsächlichem Einsatz. Die Pauschale bezahlt, dass jemand die Wetterlage verfolgt, nachts aufsteht und Gerät sowie Streugut vorhält – auch in einem Winter, in dem wenig zusammenkommt. Reine Pauschalangebote ohne genannte Einsatzzahl lassen sich mit zweiteiligen Angeboten nicht vergleichen.

Winterdienst-Kosten: zwei Bestandteile, die man trennen muss

Wer drei Angebote für Winterdienst einholt, bekommt oft drei völlig verschiedene Zahlen — ohne dass eines davon unseriös wäre. Der Unterschied liegt selten im Stundensatz, sondern in der Struktur des Angebots.

Ein reines Pauschalangebot verlagert das Wetterrisiko auf den Dienstleister: Er bekommt einen festen Betrag, egal wie oft er ausrückt. Eine reine Einsatzabrechnung verlagert es auf den Auftraggeber. Beide Modelle sind zulässig, aber sie sind nicht miteinander vergleichbar.

Die Bereitschaftspauschale

Sie deckt ab, was unabhängig vom Schneefall anfällt: die Beobachtung der Wetterlage, die Einteilung des Personals, das Vorhalten von Fahrzeugen, Streugut und Ersatzgerät. Diese Kosten entstehen in jedem Winter — auch in einem milden.

Genau deshalb ist ein Angebot ohne Pauschale nicht automatisch günstiger. Der Anbieter muss die Bereitschaft irgendwo unterbringen, und wenn nicht in einer eigenen Position, dann im Einsatzpreis.

Der Einsatzpreis

Er richtet sich nach Fläche und Aufwand. Entscheidend ist dabei weniger die reine Quadratmeterzahl als die Art der Flächen: Zufahrten mit Gefälle, verwinkelte Zugänge und Stellplätze zwischen parkenden Autos brauchen deutlich mehr Zeit als ein gerader Gehweg.

Bei anhaltendem Schneefall reicht ein Durchgang nicht. Kontrollfahrten sollten deshalb ausdrücklich im Angebot geregelt sein — als eingeschlossene Leistung oder mit eigenem Preis.

Was im Frühjahr noch anfällt

Splitt und Granulat müssen aufgenommen und entsorgt werden. Das ist keine Ordnungsfrage: Loser Splitt auf trockenen Wegen wirkt selbst wie ein Rollenlager, und was in die Kanalisation gespült wird, setzt sich dort ab. Diese Position gehört in den Vertrag, sonst wird sie im März zur Diskussion.

Woran Sie ein belastbares Angebot erkennen

  • Bereitschaft und Einsätze sind getrennt ausgewiesen
  • Die geräumten Flächen sind einzeln benannt, nicht pauschal beschrieben
  • Auslösekriterien stehen darin: ab welcher Schneehöhe, ab welcher Uhrzeit
  • Kontrollfahrten sind geregelt
  • Die Splittaufnahme im Frühjahr ist enthalten oder beziffert
  • Jeder Einsatz wird dokumentiert

Der letzte Punkt ist der wichtigste. Kommt es zu einem Sturz mit Verletzungsfolge, wird nicht gefragt, ob geräumt wurde, sondern ob es sich belegen lässt.

Häufige Fragen

Warum gibt es eine Bereitschaftspauschale?
Weil der größte Teil der Leistung darin besteht, verfügbar zu sein. Wetterdienste verfolgen, Personal einteilen, Fahrzeuge und Streugut vorhalten – das fällt an, ob es schneit oder nicht. Ohne diesen Anteil müsste der Einsatzpreis so hoch sein, dass er in schneereichen Wintern unbezahlbar würde.
Was kostet ein einzelner Einsatz?
Das hängt an der Fläche, an der Art der Flächen und daran, ob geräumt, gestreut oder beides gemacht wird. Eine Zufahrt mit Gefälle ist aufwendiger als ein gerader Gehweg gleicher Größe. Verbindlich wird der Preis nach einer Begehung vor der Saison.
Wie vergleiche ich zwei Angebote?
Fragen Sie bei Pauschalangeboten nach der zugrunde gelegten Einsatzzahl. Ohne sie ist der Vergleich Glückssache: In einem milden Winter fährt der Pauschalanbieter gut, in einem schneereichen der mit Einsatzabrechnung. Achten Sie außerdem darauf, ob Kontrollfahrten und die Splittaufnahme im Frühjahr enthalten sind.
Was ist mit dem Streugut?
Material wird meist gesondert berechnet oder ist über die Pauschale abgedeckt – beides ist üblich, es sollte nur im Angebot stehen. Wichtig ist auch, wer den Splitt im Frühjahr aufnimmt und entsorgt; das ist eine eigene Position und wird gern vergessen.
Lohnt sich Winterdienst gegenüber Eigenleistung?
Sobald es um Haftung geht, meist ja. Wer selbst räumt, muss zuverlässig zu den satzungsgemäßen Zeiten da sein – auch im Urlaub, auch bei Krankheit. Und im Streitfall braucht es einen Nachweis, dass geräumt wurde. Genau den liefert ein Dienstleister mit Einsatzdokumentation.
Ab wann muss geräumt sein?
Das ergibt sich aus der kommunalen Satzung und betrifft in aller Regel die Gehwege entlang des Grundstücks. Die konkreten Zeiten sollten im Vertrag stehen, damit beide Seiten dasselbe erwarten. Zufahrten und Zugänge fallen nicht unter die Gehwegsatzung, wohl aber unter die allgemeine Verkehrssicherungspflicht.

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