Büroreinigung für Gewerbeobjekte in München
Tägliche Reinigung für Büros, Coworking-Flächen und Gewerbeeinheiten – pünktlich, leise, zuverlässig.
Spezialwissen
Für Ihre Branche
Vom kleinen Startup-Büro in Schwabing bis zur Großkanzlei in der Maxvorstadt: Wir reinigen Bürogebäude und Gewerbeobjekte aller Größen in München. Unser festes Stammpersonal kennt nach kurzer Einarbeitung Ihre Räume, Sicherheitsanforderungen und individuellen Wünsche. Reinigungsintervalle reichen von täglich abends bis zu zweimal wöchentlich – immer mit digitaler Leistungsdokumentation und festem Objektleiter als Ansprechpartner.
- Reinigung außerhalb der Geschäftszeiten möglich
- Tagesreinigung mit dezenten Mitarbeitenden auf Wunsch
- Festes Team statt wechselnder Subunternehmer
- Digitale Leistungsnachweise pro Reinigungstag
- Skalierbar von 50 m² bis 5.000 m²

Leistungsverzeichnis: Standard und Zusatzleistungen
Wenn drei Angebote für dieselbe Bürofläche um dreißig Prozent auseinanderliegen, liegt das selten am Stundensatz. Meist unterscheidet sich das Leistungsverzeichnis. Ein Anbieter wischt alle Hartböden bei jedem Einsatz, der nächste reinigt nur Verkehrsflächen täglich und die Büroräume im Wechsel zweimal pro Woche. Beides ist zulässig und beides kann sinnvoll sein, führt aber zu deutlich unterschiedlichem Zeitaufwand. Vergleichbar werden Angebote erst, wenn hinter jeder Position Fläche, Tätigkeit und Turnus stehen.
Glasflächen im Innenbereich sind die häufigste Streitposition. In modernen Bürolayouts mit gläsernen Besprechungsboxen, Trennwänden und Ganzglastüren kommt schnell eine erhebliche Fläche zusammen. Im Standard einer Unterhaltsreinigung ist üblicherweise nur die punktuelle Beseitigung von Fingerabdrücken im Griffbereich enthalten, nicht die vollflächige, schlierenfreie Reinigung beidseitig. Diese wird als Turnusleistung monatlich oder quartalsweise geplant und nach Elementen abgerechnet, bei uns mit 3,00 bis 6,00 Euro je Fenster oder Glaselement. Wer das nicht ausdrücklich vereinbart, wundert sich nach drei Monaten über matte Trennwände.
Ähnlich verhält es sich mit der Teeküche. Arbeitsflächen, Spüle, Schrankfronten von außen, Tischflächen und die Entsorgung des Abfalls gehören zum Standard. Das Innere von Kühlschrank, Mikrowelle und Geschirrspüler sowie stehen gelassenes Privatgeschirr gehören es nicht, weil dafür eine Vorbereitung durch Ihr Team nötig ist und die Haftung für entsorgte Lebensmittel sonst ungeklärt bleibt. Sinnvoll ist ein fester Quartalstermin mit Aushang eine Woche vorher. Wegen des vergleichsweise harten Münchner Trinkwassers sollte zusätzlich die regelmäßige Entkalkung von Armaturen, Wasserkocher und Kaffeemaschine als eigene Position auftauchen, sonst setzt sich Kalk fest, bevor jemand ihn bemerkt.
An den Arbeitsplätzen selbst gilt: gereinigt wird, was frei zugänglich ist. Unterlagen, Ordner und persönliche Gegenstände werden nicht umgeräumt, schon aus Gründen des Datenschutzes und der Nachvollziehbarkeit. Bildschirme und Tastaturen sind in vielen Verträgen bewusst ausgeklammert, weil Beschichtungen empfindlich sind und ein Kratzer teurer wird als der Reinigungserfolg. Wenn Sie es wünschen, lässt sich beides als Turnusleistung mit geeigneten Tüchern vereinbaren. Klären sollten Sie außerdem, wer Seife, Papierhandtücher, Toilettenpapier und Müllbeutel stellt und ob das nach Verbrauch oder pauschal abgerechnet wird.
Reinigung nach Feierabend, Schlüssel und Alarmanlage
Der überwiegende Teil der Büroreinigung findet abends oder frühmorgens statt, und genau daraus entsteht die Frage, die in Angeboten am häufigsten fehlt: Wie kommt das Team in ein leeres Gebäude, und was passiert, wenn dabei die Alarmanlage auslöst. Beides sollte schriftlich geregelt sein, bevor der erste Einsatz stattfindet. Für Hausverwaltungen und Bürobetriebe ist das kein Nebenaspekt, sondern der Punkt, an dem im Schadensfall Verantwortung zugeordnet wird.
Bei der Schlüsselübergabe gehört ein Protokoll dazu, das Schlüsselnummer, Datum, übernehmende Person und Rückgabe festhält. Schlüssel werden nicht mit Objektadresse beschriftet aufbewahrt, und bei einem Personalwechsel wird die Übergabe erneut dokumentiert. Teuer wird ein Verlust nicht wegen des Schlüssels, sondern wegen des Austauschs einer Schließanlage, der bei größeren Objekten schnell fünfstellig wird. Unsere Betriebshaftpflichtversicherung schließt Schlüsselverlust und Bearbeitungsschäden ein; lassen Sie sich das von jedem Anbieter, den Sie vergleichen, ausdrücklich bestätigen. Wo elektronische Transponder oder Zutrittskarten im Einsatz sind, ist das Risiko ohnehin geringer, weil sich ein verlorenes Medium einfach sperren lässt.
Für die Alarmanlage empfiehlt sich ein eigener Benutzercode je Reinigungskraft statt eines gemeinsamen Codes für alle. Nur dann zeigt das Protokoll später, wer wann scharf oder unscharf geschaltet hat. Das vereinbarte Zeitfenster sollte bei der aufschaltenden Stelle hinterlegt sein, damit ein Einsatz außerhalb der üblichen Zeiten nicht automatisch zur Anfahrt eines Wachdienstes führt. Regeln Sie zugleich, wer die Kosten eines Fehlalarms trägt. Gibt es einen Empfang oder Concierge, genügt in der Regel eine gepflegte Zutrittsliste mit den Namen der eingesetzten Personen.
Das Zeitfenster hat auch eine Kostenseite. Die Nachtzeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes läuft von 23 bis 6 Uhr, der Rahmentarifvertrag im Gebäudereiniger-Handwerk sieht den Nachtzuschlag bereits für Arbeit ab 22 Uhr vor; Einsätze zwischen 17 und 22 Uhr oder ab 6 Uhr morgens lassen sich deshalb ohne Zuschläge kalkulieren, Einsätze tief in der Nacht und an Sonn- oder Feiertagen nicht. Wer sein Zeitfenster etwas großzügiger setzt, statt auf einer engen Stunde zu bestehen, kauft dieselbe Leistung günstiger ein und gibt der Tourenplanung Luft. Ein Anbieter, der pauschal jede Uhrzeit zum gleichen Preis zusagt, hat entweder nicht gerechnet oder plant, es später anders zu handhaben.
Reinigungsfrequenz nach Belegung statt nach Fläche
Eine pauschale Vorgabe wie täglich oder dreimal wöchentlich für das gesamte Objekt kostet fast immer Geld, ohne die Qualität dort zu verbessern, wo sie gebraucht wird. Der Aufwand hat zwei Treiber, die unterschiedlich skalieren: Böden, Staub und Ablageflächen hängen an der Fläche, Sanitärbereiche, Teeküchen und Abfall hängen an der Zahl der anwesenden Personen. Ein Büro mit 400 Quadratmetern und zwölf Beschäftigten und eines mit derselben Fläche und vierzig Beschäftigten haben denselben Bodenaufwand und den dreifachen Sanitäraufwand. Sinnvoll ist deshalb, Frequenzen getrennt festzulegen: Sanitär und Küche täglich, Büroräume im Wechsel.
In München verschiebt sich dieses Verhältnis systematisch. Wo der Quadratmeter zu Münchner Konditionen bezahlt wird, wird er auch ausgenutzt: mehr Arbeitsplätze auf gleicher Fläche, schmalere Verkehrswege, zusätzliche Besprechungsboxen und Kombizonen in ehemaligen Reserveflächen. Der Reinigungsbedarf je Quadratmeter steigt dadurch, während der reine Flächenpreis unverändert wirkt. Hinzu kommt, dass dichter möblierte Räume weniger frei zugängliche Bodenfläche haben und mehr Umsetzarbeit erfordern. Eine Kalkulation, die nur die Mietfläche kennt und nicht die Belegung, geht in solchen Objekten regelmäßig zulasten des Ergebnisses.
Desk-Sharing verändert die Reinigung in beide Richtungen. Positiv: Wo abends kein Schreibtisch dauerhaft belegt ist, lassen sich Arbeitsflächen tatsächlich vollständig wischen statt nur um Monitorfüße herum. Voraussetzung ist eine Clean-Desk-Regel, die auch durchgesetzt wird, sonst bleibt am Ende dieselbe Restfläche liegen wie vorher. Negativ: Die Belegung schwankt stark über die Woche. In vielen Münchner Büros sind Dienstag bis Donnerstag Spitzentage, während montags und freitags ein Bruchteil der Belegschaft vor Ort ist. Eine über die Woche gleich verteilte Frequenz reinigt dann am Bedarf vorbei.
Coworking- und Mischflächen mit Publikumsverkehr sind der Sonderfall. Fremdnutzer, wechselnde Gäste und fehlende soziale Kontrolle führen dazu, dass Sanitärbereiche und Küchen im Tagesverlauf kippen, nicht erst am Abend. Hier funktioniert eine reine Abendreinigung nicht; sinnvoll ist eine Endreinigung nach Betriebsschluss plus ein kurzer Kontrollgang am Mittag, der Sanitär, Küche und Empfang nachpflegt und Verbrauchsmaterial auffüllt. Meetingräume mit hohem Durchsatz brauchen zusätzlich Tischflächen und Glaswände in kürzerem Turnus. Solche Tagesdienste rechnen wir nach Stunden ab, weil der Quadratmeter hier keine sinnvolle Bezugsgröße mehr ist.
Begehung vorbereiten und Angebote vergleichen
Die Kalkulation einer Unterhaltsreinigung folgt einer einfachen Logik: Fläche mal Preis je Quadratmeter und Reinigung, multipliziert mit der Zahl der Einsätze im Monat. Für Büroreinigung liegt unser Richtwert bei 0,25 bis 0,45 Euro je Quadratmeter und Reinigung netto. Ein Beispiel: 400 Quadratmeter zu 0,35 Euro ergeben 140 Euro je Einsatz; bei dreimal wöchentlich sind das rund dreizehn Einsätze im Monat und damit etwa 1.820 Euro netto. Wo innerhalb der Spanne ein Objekt landet, entscheiden Grundriss, Möblierungsdichte, Sanitäranteil und Bodenbelag. Hinzu kommt eine Anfahrtspauschale von 35 Euro, ab 500 und ab 1.000 Quadratmetern greift eine Mengenstaffel.
Liegt ein Angebot deutlich unter dieser Spanne, lohnt die Nachfrage, woher der Unterschied kommt. Entweder ist das Leistungsverzeichnis dünner, oder die Zeitvorgaben je Quadratmeter sind so knapp, dass die Leistung in der Praxis nicht zu erbringen ist. Für das Gebäudereinigerhandwerk gilt ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn, unterhalb dessen sich seriös nicht rechnen lässt. Fragen Sie deshalb konkret, ob die eingesetzten Kräfte fest angestellt sind oder über Subunternehmer kommen. Bei uns sind alle Reinigungskräfte sozialversichert festangestellt, ohne Subunternehmerketten, unfallversichert über die Berufsgenossenschaft BAU.
Für die Begehung hilft es, vorab ein paar Angaben zusammenzustellen. Nützlich sind ein Grundriss mit Quadratmeterangaben je Raum, die Bodenbeläge, die Zahl der Sanitärräume mit WCs und Waschbecken, die Zahl der Arbeitsplätze und die tatsächliche durchschnittliche Anwesenheit, das gewünschte Zeitfenster sowie die geplante Zutrittsregelung. Ebenfalls relevant: ob eine Putzkammer mit Wasseranschluss und Strom vorhanden ist, ob ein Aufzug genutzt werden darf und wie viele Etagen zum Objekt gehören. Bei einem Anbieterwechsel sind Fotos des Ist-Zustands hilfreich, denn ältere Ablagerungen lassen sich mit Unterhaltsreinigung nicht aufholen. Dafür ist eine einmalige Grundreinigung nötig, die bei 3,50 bis 7,50 Euro je Quadratmeter liegt.
Der Ablauf danach ist unkompliziert: Die Vor-Ort-Begehung ist kostenlos, das Angebot erhalten Sie in der Regel innerhalb eines Werktags nach dem Termin, mit Leistungsverzeichnis, Turnus und Preis je Position. Vertraglich ist eine Laufzeit von zwölf Monaten mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Quartalsende der Standard; sechs Monate oder ein Start ohne Mindestlaufzeit sind möglich, Einmalleistungen ohnehin auftragsbezogen. Preisanpassungen erfolgen frühestens nach zwölf Monaten und werden mit Vorlauf angekündigt. Bei berechtigter Beanstandung arbeiten wir kostenlos nach, Öko-Reinigungsmittel sind gegen Aufpreis möglich. Termine vereinbaren Sie unter 0170 4617248 oder per E-Mail an info@rb-gebaeudereinigung.de; unser Sitz ist der Kirchplatz 1 in Brunnthal südlich der Stadtgrenze, der Schwerpunkt liegt im Münchner Süden und Südosten.
Häufige Fragen
Ab welcher Bürofläche lohnt sich eine professionelle Reinigung?+
Wirtschaftlich tragfähig ist eine externe Büroreinigung in München in der Regel ab etwa 80 bis 100 Quadratmetern Nettofläche oder fünf bis sechs Arbeitsplätzen. Darunter macht eine wöchentliche statt tägliche Reinigung oft mehr Sinn. Entscheidend ist nicht nur die Fläche, sondern auch die Frequenz: Bei zwei Reinigungseinsätzen pro Woche rechnen sich auch kleinere Flächen, weil die Anfahrtszeit pro Einsatz verteilt wird. In der Erstbegehung kalkulieren wir den realistischen Zeitaufwand und schlagen passende Intervalle vor.
Reinigen Sie auch außerhalb der Geschäftszeiten?+
Ja, der überwiegende Teil unserer Büroreinigungen in München findet abends nach 17 Uhr oder frühmorgens vor 8 Uhr statt. Das hat den Vorteil, dass Mitarbeitende ungestört arbeiten und Reinigungsteams ohne Kollisionen mit Meetings durcharbeiten können. Auf Wunsch bieten wir auch Tagesreinigung an, bei der Sanitärbereiche, Teeküchen und Empfangsbereiche tagsüber im Hintergrund nachgepflegt werden. Schlüsselregelung erfolgt entweder über ein Schlüsseldepot oder einen elektronischen Zugangscode mit Protokollierung.
Was ist im Standard-Leistungsumfang einer Unterhaltsreinigung enthalten?+
Die Standard-Unterhaltsreinigung umfasst das Wischen aller Bodenflächen, Staubsaugen von Teppichbereichen, Reinigung und Desinfektion von Sanitäranlagen inklusive Auffüllung von Verbrauchsmaterial, Reinigung von Teeküchen und Pausenräumen, Abstauben freier Schreibtischflächen sowie Leerung der Papierkörbe. Glasreinigung an Innentüren und Trennwänden gehört zur monatlichen Zusatzleistung. Fensterreinigung außen wird quartalsweise oder halbjährlich separat eingeplant. Den genauen Leistungskatalog stimmen wir individuell mit Ihnen ab und halten ihn schriftlich fest.
Wie wird die Reinigungsqualität dokumentiert?+
Jede Reinigungskraft hakt eine digitale Checkliste pro Einsatz ab, in der einzelne Räume, Sanitärbereiche und Sonderaufgaben aufgelistet sind. Ihr Objektleiter führt zusätzlich Stichprobenkontrollen vor Ort durch, in der Regel alle vier bis sechs Wochen. Beanstandungen melden Sie über eine zentrale E-Mail-Adresse oder Telefonnummer und werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden behoben. Auf Wunsch erhalten Sie monatliche oder quartalsweise Leistungsberichte als PDF, die als Beleg für interne Compliance- oder Facility-Management-Prozesse dienen.
Kann ich den Vertrag jederzeit anpassen oder kündigen?+
Ja, wir arbeiten mit fairen, mittelständisch geprägten Vertragslaufzeiten. Standardverträge laufen auf zwölf Monate mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Quartalsende. Bei Umzügen, Flächenerweiterungen oder Änderungen der Mitarbeiterzahl passen wir Reinigungsintervalle und Vertragsumfang ohne Vertragsneuabschluss an. Probemonate ohne lange Bindung sind nach Absprache möglich, vor allem bei kleineren Bürobetrieben mit unklarem zukünftigem Bedarf. Eine Festpreisvereinbarung schützt Sie währenddessen vor unterjährigen Preisanpassungen.
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