Die Flächen, die in keinem Vertrag stehen
Wer bestehende Reinigungsverträge von Wohnanlagen liest, findet fast immer dieselbe Liste: Treppenhaus, Eingang, Keller. Was fehlt, ist alles dazwischen — die Aufzugkabine, der Müllraum, der Zugang zur Tiefgarage, der Fahrradkeller. Genau diese Flächen benutzen die Bewohner täglich, und genau über sie wird sich beschwert.
Der Grund ist selten böser Wille, sondern die Art, wie Angebote zustande kommen: nach Quadratmetern Treppenhaus, ohne dass jemand durch die Anlage gegangen ist. Deshalb ist die Begehung bei uns Voraussetzung. Was wir dabei sehen, kommt auf die Liste — auch dann, wenn Sie es am Ende nicht beauftragen. Dann steht es als nicht beauftragt drin, und niemand wundert sich später.

