Offene Unterlagen: was bei der Reinigung tabu ist
In Kanzleien, Steuerbüros und Praxisverwaltungen liegt abends selten alles im Schrank. Auf dem Tisch eine Akte, im Drucker ein vergessener Ausdruck, am Empfang die Post des Tages. Für die Reinigung gilt hier eine klare Grenze: Papier wird weder gelesen noch geordnet noch zur Seite gelegt.
Das hat Folgen für den Plan. Flächen, die regelmäßig belegt sind, werden nicht gewischt, und wir sagen Ihnen, wenn das dauerhaft so ist. Papier mit sensiblem Inhalt gehört nicht in den normalen Papierkorb; dafür eignen sich verschließbare Datenschutzbehälter, die ein Entsorger abholt. Deren Inhalt fassen wir nicht an.
