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Reinigung für Kindergärten & Schulen in München

Hygienische Reinigung von Kitas, Krippen und Schulen mit kindgerechten Reinigungsmitteln.

Spezialwissen

Für Ihre Branche

Kinder verbringen viele Stunden täglich in Kitas und Schulen – die Hygiene muss entsprechend hoch sein. Wir reinigen Münchner Bildungseinrichtungen mit kindgerechten, möglichst geruchsarmen Reinigern, in der Regel außerhalb der Betreuungs- und Unterrichtszeiten. Sanitärbereiche, Garderoben, Spielzimmer und Mensen erhalten je nach Bereich angepasste Reinigungsverfahren – immer mit Blick auf den Infektionsschutz in Gemeinschaftseinrichtungen nach §§ 34 und 36 IfSG.

  • Geruchsarme, hautverträgliche Reinigungsmittel
  • Reinigung außerhalb der Betreuungszeiten
  • Schwerpunkte Sanitär, Garderoben, Mensa
  • Erfahrung mit Hygieneplänen nach §§ 34 und 36 IfSG
  • Sonderreinigung bei Krankheitsausbrüchen
Zwei Reinigungskräfte der RB Gebäudereinigung bei der Arbeit in einem Münchner Großraumbüro – Reinigung für Kindergärten & Schulen in München

Hygieneplan und Leistungsverzeichnis greifen ineinander

Kindertageseinrichtungen, Horte und Schulen gelten nach § 33 Infektionsschutzgesetz als Gemeinschaftseinrichtungen. Daraus folgt eine Pflicht, die im Reinigungsvertrag oft untergeht: Nach § 36 Abs. 1 IfSG muss jede dieser Einrichtungen in einem Hygieneplan festlegen, wie sie die Infektionshygiene innerbetrieblich organisiert, und die Behörde darf das vor Ort prüfen. Verantwortlich bleibt der Träger, nicht der Dienstleister. Die Reinigung ist das ausführende Element dieses Plans, und deshalb gibt der Plan vor, was der Vertrag abbilden muss, nicht umgekehrt.

In der Praxis klaffen genau hier Lücken. Der Hygieneplan schreibt für Sanitärräume und Handkontaktflächen eine tägliche Reinigung vor, im laufenden Vertrag steht dagegen ein dreimal wöchentliches Intervall. Solange nichts passiert, fällt der Widerspruch niemandem auf; bei einer Begehung oder nach einem Ausbruch steht die Leitung sofort in der Erklärungsnot. Wir lesen den bestehenden Plan deshalb vor der Angebotsabgabe und gleichen ihn Raumgruppe für Raumgruppe mit dem Leistungsverzeichnis ab. Ein Angebot, das darunter bleibt, ist nicht günstiger, sondern unvollständig.

Der zweite Punkt, der schriftlich festgehalten gehört, ist die Zuständigkeitsgrenze zwischen pädagogischem Personal und Reinigungsdienst. Wickelauflagen, Zahnputzbecher, Materialschränke und die Teeküche im Gruppenraum betreut üblicherweise das Team der Einrichtung; Böden, Sanitäranlagen, Möbeloberflächen und Verkehrsflächen übernimmt der Dienstleister. Wo diese Grenze nur mündlich existiert, bleibt regelmäßig etwas liegen. Wir schreiben die Abgrenzung deshalb in das Leistungsverzeichnis, einschließlich der Flächen, die ausdrücklich nicht dazugehören, und liefern die reinigungsseitigen Angaben für den Reinigungs- und Desinfektionsplan zu, den die Einrichtung als Anlage zum Hygieneplan führt.

Handkontaktflächen, Sanitär auf Kinderhöhe, Turnhalle

Der wirksamste Teil der Reinigung in einer Kita ist unspektakulär: das tägliche feuchte Abwischen der Flächen, die viele Hände berühren. Dazu zählen Türklinken und Türblätter im unteren Bereich, Lichtschalter, Handläufe, Garderobenhaken und Sitzbänke, Stuhllehnen, Tischkanten und Armaturen. In Einrichtungen für Kinder liegen diese Kontaktpunkte überwiegend zwischen 40 und 100 Zentimetern Höhe, also unterhalb des Blickfelds, in dem erwachsene Reinigungskräfte routinemäßig arbeiten. Wer das nicht ausdrücklich vereinbart und einweist, bekommt saubere Fensterbänke und übersehene Türblätter.

Dass in Kitas zurückhaltend desinfiziert wird, hat fachliche Gründe und nicht nur Kostengründe. Gründliche Reinigung entfernt Erreger mechanisch zusammen mit dem Schmutzfilm und ist im Regelbetrieb das Mittel der Wahl. Ein Desinfektionsmittel wirkt dagegen nur bei passender Dosierung, eingehaltener Einwirkzeit und auf vorgereinigter Oberfläche, und es ersetzt die Reinigung nicht. Aufgesprüht statt aufgewischt erzeugt es zudem Aerosole, die in Räumen mit kleinen Kindern nichts verloren haben.

Sanitärbereiche in Kindergärten sind aufwendiger als Erwachsenenanlagen, was in Ausschreibungen regelmäßig untergeht. WC-Becken auf rund 30 Zentimetern Sitzhöhe, Waschrinnen auf 50 bis 60 Zentimetern und tief gehängte Spiegel bedeuten Verschmutzungen nicht nur im Becken, sondern an dessen Außenseite, auf dem Boden dahinter und am Fliesenspiegel bis in Handhöhe. Dazu kommen Wickelbereich, Töpfchenablage, Bodenablauf und Fugen. Steht im Leistungsverzeichnis nur pauschal Sanitärreinigung, ohne Anzahl der Becken und ohne Flächenbezug, kalkuliert jeder Bieter etwas anderes.

Bei den Bodenbelägen entscheidet das Material über das Verfahren. Sporthallenböden vertragen keine filmbildenden Pflegemittel, weil deren Gleitreibungswert für den Schulsport definiert ist und eine falsche Beschichtung ihn verändert. Linoleum, in Gruppen- und Klassenräumen verbreitet, reagiert empfindlich auf stark alkalische Reiniger. In Krippenräumen ist der Boden Aufenthaltsfläche und nicht bloß Verkehrsfläche: Kinder liegen und krabbeln darauf, weshalb Rückstände sorgfältig abgenommen werden müssen. Das kalkhaltige Münchner Trinkwasser hinterlässt auf dunklem Linoleum und in Duschbereichen zusätzlich Schleier, wenn die Dosierung nicht stimmt.

Reinigung vor Betriebsbeginn: die frühe Morgenstunde

Für die Reinigung bleiben zwei Fenster: nach Betriebsschluss oder vor der Öffnung. Weil Münchner Ganztagseinrichtungen häufig erst gegen 17 Uhr schließen und Elternabende, Kurse oder Hausaufgabenbetreuung den Abend zusätzlich belegen, verschiebt sich der Einsatz in vielen Objekten auf die frühe Morgenstunde. Ein Beginn zwischen 5 und 6 Uhr bei Öffnung um 7 oder 7.30 Uhr hat handfeste Vorteile: Die Räume sind unbenutzt, Böden trocknen vollständig ab, und der Geruch frisch gewischter Flächen ist verflogen, bevor das erste Kind kommt.

Der Preis dafür ist ein höherer organisatorischer Anspruch. Es braucht eine klare Schlüssel- und Alarmregelung, eine Festlegung, wer auf- und zusperrt, und Personal, das früh und ohne Rückfragemöglichkeit zuverlässig arbeitet. Für Einrichtungen mit Kindern ist wesentlich, dass immer dieselben Personen kommen und nicht wechselnde Kräfte aus einer Subunternehmerkette. Bei uns sind alle Reinigungskräfte sozialversichert festangestellt, Nachunternehmer setzen wir nicht ein. Unsere Betriebshaftpflicht deckt auch Schlüsselverlust ab, was bei einer Schließanlage in einem Schulgebäude ein realer und teurer Schadensfall ist.

Der zweite Planungsblock sind die Schließzeiten. Bayerische Schulen haben rund dreizehn Wochen Ferien im Jahr, Kitas zusätzlich eigene Schließtage; in diesen Fenstern liegt alles, was mehrere Tage am Stück und trockene Flächen braucht. Zwei Dinge sollten dazu im Vertrag stehen: ob die Pauschale während der Schließzeiten unverändert bleibt, und der Termin selbst, denn die Sommerferien sind in der Branche früh verplant. Weil frühmorgens niemand aus der Einrichtung anwesend ist, gehören außerdem ein benannter Ansprechpartner und ein einfacher Meldeweg für Beanstandungen dazu.

Vergabe, Angebotsvergleich und der nächste Schritt

Vergeben wird die Reinigung entweder vom Träger selbst oder von der Kommune. Freie Träger, Elterninitiativen, kirchliche Einrichtungen und Wohlfahrtsverbände entscheiden weitgehend frei, orientieren sich aber oft an denselben Formalien, weil Zuschussgeber Nachweise über die Mittelverwendung sehen wollen. Kommunale Auftraggeber sind an das Vergaberecht gebunden: unterhalb des jeweils geltenden EU-Schwellenwerts nach den Regelungen für Unterschwellenvergaben, oberhalb davon im europaweiten Verfahren. Für den Bieter bedeutet das eine formal saubere Abgabe innerhalb der Frist, mit Eigenerklärungen zu Steuern, Sozialabgaben und Tariftreue.

Eine belastbare Ausschreibung besteht aus mehr als einer Quadratmeterzahl. Sie braucht ein Raumbuch mit Fläche, Nutzungsart und Bodenbelag je Raum, ein Leistungsverzeichnis mit Tätigkeit und Frequenz je Raumgruppe, eine getrennte Position für Glasflächen samt Zugänglichkeit und Höhe sowie Eventualpositionen für Grundreinigung und anlassbezogene Sonderreinigungen. Dazu gehören die zulässigen Zeitfenster, die Schlüsselregelung und die Antwort auf die häufigste Streitfrage überhaupt: Wer stellt Seife, Papierhandtücher und Toilettenpapier, und wer bezahlt sie. Ohne Raumbuch nimmt jeder Bieter andere Flächen an.

Beim Vergleich hilft eine gemeinsame Bezugsgröße: Monatspauschale geteilt durch die Zahl der Reinigungen und durch die Fläche ergibt den Preis je Quadratmeter und Durchgang. Hinter einem deutlich günstigeren Angebot steckt fast immer weniger Zeit oder weniger Fläche, denn der Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk ist allgemeinverbindlich und nur über die angesetzte Flächenleistung zu unterbieten. Die ist in einer Kita mit Kleinmöbeln und niedrigen Sanitärobjekten nicht beliebig steigerbar. Unsere Richtwerte liegen netto bei 0,20 bis 0,40 Euro je Quadratmeter und Reinigung in der Unterhaltsreinigung, bei 3,50 bis 7,50 Euro für eine einmalige Grundreinigung, zuzüglich 35 Euro Anfahrt.

Der nächste Schritt ist eine kostenlose Begehung vor Ort. Hilfreich ist, wenn dazu Grundrisse oder eine Raumliste mit Quadratmeterangaben bereitliegen, der Hygieneplan, das bisherige Leistungsverzeichnis oder eine aktuelle Rechnung, die Öffnungs- und Schließzeiten sowie die Zahl der Gruppen und Sanitärobjekte. Wir gehen die Räume gemeinsam ab, klären Bodenbeläge, Zeitfenster, Schlüsselübergabe und die Abgrenzung zum Personal und legen in der Regel innerhalb eines Werktags nach dem Termin ein Angebot vor. Üblich sind zwölf Monate Laufzeit mit drei Monaten Kündigungsfrist zum Quartalsende, auf Wunsch sechs Monate oder ganz ohne Mindestlaufzeit. Terminvereinbarung unter 0170 4617248 oder info@rb-gebaeudereinigung.de.

Häufige Fragen

Welche Reinigungsmittel verwenden Sie in Kitas mit Kleinkindern?+

In Kitas und Krippen kommen ausschließlich geruchsarme, hautverträgliche Reinigungsmittel zum Einsatz. Im Sanitärbereich nutzen wir Mittel mit reduziertem Tensidgehalt, im Spielzimmerbereich pH-neutrale Allzweckreiniger ohne Duftstoffe. Desinfektionsmittel werden nur dort eingesetzt, wo der Hygieneplan der Einrichtung das vorsieht – etwa nach Erbrechen, Durchfallausbrüchen oder bei meldepflichtigen Erkrankungen nach §§ 34 und 36 IfSG. Wir vermeiden bewusst stark duftende Mittel, weil Kinder darauf empfindlicher reagieren als Erwachsene und Personal.

Wie laufen Sonderreinigungen bei Magen-Darm- oder Lausausbrüchen ab?+

Bei Krankheitsausbrüchen koordinieren wir uns eng mit der Kita- oder Schulleitung. Standard ist eine Zusatzreinigung aller Kontaktflächen, Türklinken, Garderobenhaken und Sanitäranlagen mit viruswirksamer Flächendesinfektion. Bei Norovirus oder ähnlich aggressiven Erregern setzen wir Mittel mit ausgewiesener Wirksamkeit gegen unbehüllte Viren ein. Spielsachen, die in den Mund genommen werden, werden in der Regel von Erzieherinnen separat gereinigt – wir übernehmen die Räume und Möbel. Die Sonderreinigung wird dokumentiert und kann beim Gesundheitsamt vorgelegt werden.

Können Sie auch Schulturnhallen und Mensen reinigen?+

Ja, beide Bereiche gehören in Münchner Schulen häufig zum Reinigungsumfang. Turnhallenböden werden mit speziellen Reinigern für Sportböden behandelt, die Linien nicht angreifen und ausreichende Rutschsicherheit nach DIN 18032 erhalten. Mensen werden nach den Mahlzeiten gereinigt: Tische und Stühle wischend, Bodenflächen mit Scheuersaugmaschine. Küchenbereiche und Speisenausgaben werden meist von der Cateringfirma selbst hygienisch betreut, weil dort HACCP-relevante Eigenkontrollen laufen – wir übernehmen den Gastbereich der Mensa.

Wann reinigen Sie die Räume – während oder nach dem Betrieb?+

Standard ist die Reinigung außerhalb der Betreuungs- und Unterrichtszeiten, also entweder nachmittags nach 16 Uhr, abends oder frühmorgens. Während Kinder im Haus sind, finden lediglich Sicht- und Sanitärkontrollen statt – etwa Nachfüllen von Seife und Papierhandtüchern in den Spitzenzeiten. Bei Ganztagsbetrieb stimmen wir mit der Leitung ab, in welchen Zeitfenstern bestimmte Räume frei sind. Schulferien nutzen wir für Grundreinigungen, Bodenpflege und Sanierungen, bei denen mehrere Tage am Stück gearbeitet wird.

Wie wird sichergestellt, dass nur überprüftes Personal in Kitas eingesetzt wird?+

Für den Einsatz in Kitas und Schulen verlangen wir von allen Mitarbeitenden ein erweitertes Führungszeugnis nach §30a Bundeszentralregistergesetz, das vor dem ersten Einsatz vorliegen muss und regelmäßig erneuert wird. Zusätzlich sind alle Reinigungskräfte über das IfSG belehrt, sofern sie in Bereichen mit Lebensmitteln arbeiten. Die Personaldokumentation ist auf Wunsch für die Einrichtungsleitung einsehbar. Wechsel im Stammteam werden mit der Leitung abgestimmt, Vertretungen aus dem Springerpool sind ebenfalls vorgeprüft.

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